Pauschal-Versteuerung von Dienstwagen

Das Finanzamt verlangt von Dienstwagen-Nutzern eine pauschale Versteuerung für die mögliche Privatnutzung in Höhe von 1% sowie 0,03% je Entfernungskilometer Wohnort-Arbeitsplatz, bezogen auf den Brutto-Listenpreis. Aus der Sache kommt man nur raus, indem man ein Fahrtenbuch führt und die tatsächlichen Privatkilometer nachweißt.
Soviel zur Theorie.

Was aber ist, wenn es sich bei dem Fahrzeug nicht um eine Serienlackierung handelt, sondern wenn der ganze Wagen mit Firmenlogos ausgestattet und somit eher ein Werbeträger ist. Besteht hier eine Möglichkeit, die o.g. Versteuerung zu umgehen, weil der Arbeiteber den Dienstwagennutzer damit beauftragt, das Fahrzeug zu bewegen um den Werbenutzen zu erhalten? Damit wäre eine nicht-dienstlich veranlasste Fahrt ja nicht mehr ausschließlich eine Privatnutzung, weil man ja immer im Auftrag des (Dienst-)Herrn unterwegs ist.

Kennt sich jemand mit dem Steuerrecht insoweit aus, ob es da eine Lücke gibt?

Was aber ist, wenn es sich bei dem Fahrzeug nicht um eine
Serienlackierung handelt, sondern wenn der ganze Wagen mit
Firmenlogos ausgestattet und somit eher ein Werbeträger ist.
Besteht hier eine Möglichkeit, die o.g. Versteuerung zu
umgehen, weil der Arbeiteber den Dienstwagennutzer damit
beauftragt, das Fahrzeug zu bewegen um den Werbenutzen zu
erhalten? Damit wäre eine nicht-dienstlich veranlasste Fahrt
ja nicht mehr ausschließlich eine Privatnutzung, weil man ja
immer im Auftrag des (Dienst-)Herrn unterwegs ist.

Wenn man also mit diesem Auto in den Urlaub fährt, ist man dienstlich im Urlaub?

Und wenn man zum Einkaufen fährt fährt man dienstlich einkaufen?

Und somit fährt man im Auftrag des Dienstherrn in den Urlaub oder zum Einkaufen?

Hallo Zusammen!

Und somit fährt man im Auftrag des Dienstherrn in den Urlaub
oder zum Einkaufen?

So lächerlich wie Du Stefan das machst, ist die Idee von Hendrik gar nicht! Wer mit einer rollenden Litfasssäule zum Supermarkt fährt, ist sicher sowohl privat (Einkaufen) als auch geschäftlich (Werbeeffekt) unterwegs. Man könnte also hier eine 50/50 Aufteilung unterstellen.

Ich vermute aber, daß das Finanzamt eine solche Aufteilung nicht zuläßt. Genrell gilt ja, daß ein Aufwand dem Privatbereich zuzuordnen ist wenn er nicht ganz übewiegend (ich galube so 90% haben sich da etabliert) dem Betrieb zuzuordnen ist. Die Möglichkeiten der Aufteilung beim PKW stellen ja schon eine Besonderheit dar. Ich glaube daher nicht, daß das Finanzamt hier eine weitere Aufteilung zuläßt.

Gruß Conrad

So lächerlich wie Du Stefan das machst, ist die Idee von
Hendrik gar nicht!

Doch, ist sie.