Antwort von
nach 9 Stunden
hilfreich
Re^2: vorwegabzugsminderung bei gmbh-gf ???
hi inko...,
Jaja ... die Azubis :-))
hey, das macht mich doch nicht zum schlechteren menschen, oder ;) *griiiiiiiins*
stpfl. x ist gmbh gesell.geschf.
(gehalt jenseits der bemessungsgrenzen)
Als Gesell.-GF ist er u.U. sozialversicherungsrechtlich kein
AN, also ist BMG evtl. irrelevant.
stimmt, hatten wir schon, vergaß ich aber... ooops!
und leistet eigenen beiträge zu:
kv, pv, rv (bei landwirtschaftlicher alterskasse)
av wird nicht gezahlt
x erhält KEINE stfr. arbeitgeberzuschuesse
Die stehen ihm als GF auch net zu, wenn er kein AN im SV-Recht
ist. Für die RV gibbet die m.E. garnicht :-))
jau!
ist der vorwegabzug der eheleute xy von
12000,- nach § 10 (3) Nr. 2 zu kürzen???
wenn ja, warum, ich denke NEIN!
Also nach § 10 / 3 ist Vorwegabzug zu kürzen, wenn der Stpfl.
aus dem Dienstverhältnis eine Anwartschaft auf eine Rente
erwirbt und dafür keine oder nicht volle eigene Beiträge
leistet, gell?
Nun bleibt die Frage offen, ob eine Pensionszusage oder
Direktversicherung oder.... besteht!
ne, das hat er nicht, deswegen also ohne kürzung...
Dann hätte er ja eine Anwartschaft und es wäre zu kürzen.
Leider sagst Du dazu nichts.
Erwirbt er keinerlei Rentenanwartschaften aus diesem
Beschäftigungsverhältnis - ist nicht zu kürzen.
So, das gilt für den GF! Der Vorwegabzug kann aber immernoch
a.G. eines Arbeitsverhältnisses der Frau gekürzt werden....
Dazu fehlen nun auch die Info`s :-))
ich vergaß nochmal, EF einkünfte aus § 22 (rente)!!!
MfG
Undine
*wink*
No Mails please!
okay, no mails... winke dir trotzdem zu! danke dir für die hinweise, die haben meine denkrichtung denke ich positiv beeinflusst!!!
gruss
shob