vorwegabzugsminderung bei gmbh-gf ???

Von: , Frage gestellt am Sa, 6. Jan 2001

Hallo Ihr,

habe ein problem mit einer hausaufgabe:

stpfl. x ist gmbh gesell.geschf.
(gehalt jenseits der bemessungsgrenzen)
und leistet eigenen beiträge zu:

kv, pv, rv (bei landwirtschaftlicher alterskasse)
av wird nicht gezahlt

x erhält KEINE stfr. arbeitgeberzuschuesse

ist der vorwegabzug der eheleute xy von
12000,- nach § 10 (3) Nr. 2 zu kürzen???

wenn ja, warum, ich denke NEIN!

wäre für eure hilfe diesbezueglich dankbar!



danke im voraus

showbee

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: vorwegabzugsminderung bei gmbh-gf ???

    Hi Shob, habe ein problem mit einer hausaufgabe:
    Jaja ... die Azubis :-)) stpfl. x ist gmbh gesell.geschf.
    (gehalt jenseits der bemessungsgrenzen)
    Als Gesell.-GF ist er u.U. sozialversicherungsrechtlich kein AN, also ist BMG evtl. irrelevant. und leistet eigenen beiträge zu:
    kv, pv, rv (bei landwirtschaftlicher alterskasse)
    av wird nicht gezahlt
    x erhält KEINE stfr. arbeitgeberzuschuesse
    Die stehen ihm als GF auch net zu, wenn er kein AN im SV-Recht ist. Für die RV gibbet die m.E. garnicht :-)) ist der vorwegabzug der eheleute xy von
    12000,- nach § 10 (3) Nr. 2 zu kürzen???
    wenn ja, warum, ich denke NEIN!
    Also nach § 10 / 3 ist Vorwegabzug zu kürzen, wenn der Stpfl. aus dem Dienstverhältnis eine Anwartschaft auf eine Rente erwirbt und dafür keine oder nicht volle eigene Beiträge leistet, gell?

    Nun bleibt die Frage offen, ob eine Pensionszusage oder Direktversicherung oder.... besteht!

    Dann hätte er ja eine Anwartschaft und es wäre zu kürzen.

    Leider sagst Du dazu nichts.

    Erwirbt er keinerlei Rentenanwartschaften aus diesem Beschäftigungsverhältnis - ist nicht zu kürzen.

    So, das gilt für den GF! Der Vorwegabzug kann aber immernoch a.G. eines Arbeitsverhältnisses der Frau gekürzt werden....
    Dazu fehlen nun auch die Info`s :-))

    MfG
    Undine
    *wink*

    No Mails please!

    • Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
      Re^2: vorwegabzugsminderung bei gmbh-gf ???

      hi inko...,



      Jaja ... die Azubis :-))
      hey, das macht mich doch nicht zum schlechteren menschen, oder ;) *griiiiiiiins*



      stpfl. x ist gmbh gesell.geschf.
      (gehalt jenseits der bemessungsgrenzen)
      Als Gesell.-GF ist er u.U. sozialversicherungsrechtlich kein
      AN, also ist BMG evtl. irrelevant.
      stimmt, hatten wir schon, vergaß ich aber... ooops!




      und leistet eigenen beiträge zu:
      kv, pv, rv (bei landwirtschaftlicher alterskasse)
      av wird nicht gezahlt
      x erhält KEINE stfr. arbeitgeberzuschuesse
      Die stehen ihm als GF auch net zu, wenn er kein AN im SV-Recht
      ist. Für die RV gibbet die m.E. garnicht :-))




      jau!




      ist der vorwegabzug der eheleute xy von
      12000,- nach § 10 (3) Nr. 2 zu kürzen???
      wenn ja, warum, ich denke NEIN!
      Also nach § 10 / 3 ist Vorwegabzug zu kürzen, wenn der Stpfl.
      aus dem Dienstverhältnis eine Anwartschaft auf eine Rente
      erwirbt und dafür keine oder nicht volle eigene Beiträge
      leistet, gell?

      Nun bleibt die Frage offen, ob eine Pensionszusage oder
      Direktversicherung oder.... besteht!
      ne, das hat er nicht, deswegen also ohne kürzung...





      Dann hätte er ja eine Anwartschaft und es wäre zu kürzen.

      Leider sagst Du dazu nichts.

      Erwirbt er keinerlei Rentenanwartschaften aus diesem
      Beschäftigungsverhältnis - ist nicht zu kürzen.

      So, das gilt für den GF! Der Vorwegabzug kann aber immernoch
      a.G. eines Arbeitsverhältnisses der Frau gekürzt werden....
      Dazu fehlen nun auch die Info`s :-))





      ich vergaß nochmal, EF einkünfte aus § 22 (rente)!!!





      MfG
      Undine
      *wink*

      No Mails please!





      okay, no mails... winke dir trotzdem zu! danke dir für die hinweise, die haben meine denkrichtung denke ich positiv beeinflusst!!!


      gruss


      shob

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: vorwegabzugsminderung bei gmbh-gf ???

        Hi Shob, Jaja ... die Azubis :-))
        hey, das macht mich doch nicht zum schlechteren menschen, oder
        ;) *griiiiiiiins*
        Nein, nicht doch... Du bist unsere Zukunft :-))) ne, das hat er nicht, deswegen also ohne kürzung...
        Prüf nochmal das was Raúl geschrieben hat, vonwegen 2. Beschäftigungsverhältnis.... man weiß ja nie, was die sich so ausdenken, die Lehrbuchschreiber :-)) No Mails please!
        okay, no mails... winke dir trotzdem zu! danke dir für die
        hinweise, die haben meine denkrichtung denke ich positiv
        beeinflusst!!!
        Na wenn Mail, dann an meine bekannte Addi und nicht an die oben :-))

        Gruß
        inko

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re^2: vorwegabzugsminderung bei gmbh-gf ???

      Also nach § 10 / 3 ist Vorwegabzug zu kürzen, wenn der Stpfl.
      aus dem Dienstverhältnis eine Anwartschaft auf eine Rente
      erwirbt und dafür keine oder nicht volle eigene Beiträge
      leistet, gell?
      UND, wenn er neben seinem Gf-Gehalt noch ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt (zweites Beschäftigungsverhältnis bei anderem AG) bezieht. Der Vorwegabzug wird dann auch hinsichtlich des Gf-Gehalts gekürzt.

      Raúl Rivaldo

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Stimmt, aber :-)))

        Also nach § 10 / 3 ist Vorwegabzug zu kürzen, wenn der Stpfl.
        aus dem Dienstverhältnis eine Anwartschaft auf eine Rente
        erwirbt und dafür keine oder nicht volle eigene Beiträge
        leistet, gell?
        UND, wenn er neben seinem Gf-Gehalt noch ein
        sozialversicherungspflichtiges Gehalt (zweites
        Beschäftigungsverhältnis bei anderem AG) bezieht. Der
        Vorwegabzug wird dann auch hinsichtlich des Gf-Gehalts
        gekürzt.
        Hi Raúl,

        hast natürlich Recht, aber eigentlich muß so ein GF ja immer seine ganze Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Ansonsten fällt er ja ganz schnell heraus aus der SV-Freiheit.... *grübel*

        Naja - ist ebend wie im Leben: Es sollte der ganze Text einer HAusaufgabe gepostet werden, dann klappt`s auch mit der Antwort :-))

        inko

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