StB-Examen und Berufserfahrung

Hallo,

entsprechend dem § 36 StBerG ist je nach vorherigem Studium eine Berufserfahrung von 3 bzw. 2 Jahren erforderlich. Mich würde an dieser Stelle interessieren, wie diese zwei Jahre gerechnet werden und welche Rolle dabei der Urlaub spielt bzw. etwaige Freistellungen durch den Arbeitgeber (etwa zum Lernen). Kann mir verleicht jemand sagen, wo man das genau erfahren kann ? Googeln brachte jetzt nicht direkt das, was ich dazu lesen wollte.

Vielen Dank und allseits ein frohes Weihnachtsfest

Stefan

Also der Urlaub wird in die Praxiszeit mit eingerechnet. bei der Freistellung bin ich mir nicht ganz sicher, kann auch leider nichts finden. Am besten mal die Kammer anrufen und dort nachfragen.

Hier noch ein Link, dort stehen ein paar Infos drin:

http://www.knoll-steuer.com/service/download/karrier…

Gruß und frohes lernen :smile:

Jörg