Hallo,
entsprechend dem § 36 StBerG ist je nach vorherigem Studium eine Berufserfahrung von 3 bzw. 2 Jahren erforderlich. Mich würde an dieser Stelle interessieren, wie diese zwei Jahre gerechnet werden und welche Rolle dabei der Urlaub spielt bzw. etwaige Freistellungen durch den Arbeitgeber (etwa zum Lernen). Kann mir verleicht jemand sagen, wo man das genau erfahren kann ? Googeln brachte jetzt nicht direkt das, was ich dazu lesen wollte.
Vielen Dank und allseits ein frohes Weihnachtsfest
Stefan
