Miete, Umsatzsteuer und Rechnungen

Meines Wissens kann man als Unternehmer auch die in Büromieten enthaltene USt. als Vorsteuer abziehen. In der Regel enthält man doch aber (zumindest meines Wissens) keine monatlichen Rechnungen bzw. man erhält überhaupt keine Rechnungen vom Vermieter.

Kann demnach die Ust. für Büromieten nicht als Vorsteuer abgezogen werden oder muss man mit dem Vermieter eine monatliche Rechnungsstellung verreinbaren o. wie funktioniert das in der Praxis?

Servus,

in Theorie und Praxis steht am Anfang die Frage, ob der Vermieter überhaupt zur USt-Pflicht optiert hat. Wenn nicht, ist die Vermietung USt-frei, und dann gibts auch keinen Vorsteuerabzug.

Wenn der Vermieter optiert hat, steht das im Mietvertrag. Und dieser berechtigt zum Vorsteuerabzug, falls da alles drin steht, was in einer Rechnung drinstehen muß.

Schöne Grüße

MM

Danke, das hilft mir schon weiter.

Wie ist das eigentlich: Wenn man mit Elster seiner USt. Voranmeldung macht, dann muss man ja keine Rechnungen mitschicken, sondern berechnet alles selbst. Das FA scheint einem da „zu vertrauen“. Das gilt später auch für die Jahresendumsatzsteuererklärung (mit Elster). D.h. man muss m.E. null Rechnungen mitschicken, wenn man nicht dazu aufgefordert wird, sondern hat die Rechnungen „nur“ für den Fall der Fälle aufzubewahren. Richtig, oder? Aus eurer Erfahrung: Wie oft kommt es vor, dass das FA sich tatsächlich die Rechnungen vorlegen läßt? Bei der Arbeitsbelastung der FA’s kann ich mir das kaum vorstellen…

Anzahl von Prüfungen durch das Finanzamt
Hi !

Wie oft kommt es vor

Es wird immer öfter. Besonders häufig kommt dies vor, wenn starke Abweichungen zu einem sonst üblichen Betrag auftauchen. Wenn also regelmäßig etwa € 1.000 zu zahlen sind und plötzlich € 6.000 zurückgefordert werden. Die Forderung hängt ja meist auch mit einer großen Anschaffung (Auto, Maschine, …) zusammen. Diese Rechnung sollte in einem so ungewöhnlichen Fall dann schon automatisch mit ans Finanzamt gehen.

Daneben filtert wohl der Computer auch immer mal wieder Fälle heraus, in denen dann entweder eine Umsatzsteuer-Nachschau oder eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt werden. Und auch bei den Betriebsprüfungen wird das Augenmerk immer stärker auf die Umsatzsteuer gerichtet.

Ich habe in meinen gut 10 Jahren Berufserfahrung bei den von meinen Arbeitgebern betreuten etwa 400 Mandanten im Schnitt monatlich eine Prüfung. Also von 400 Mandanten wurden innerhalb von 10 Jahren etwa 120 der einen oder anderen Prüfung unterzogen.

BARUL76

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