Kindesmutter/vater-Unterhalt

Hallo!

nehmen wir folgendes an:
A+B haben Kind K, K ist bei A, B verdient mehr als A

A bekommt von B Unterhalt: für K (nach Düsseldorfer Tabelle nehmen wir mal an) und für sich selbst als Kindesmutter/vater, alles bestens.

Wenn B EKSt-Erklärung macht, kann er für den Anteil des Unterhalts für K den halben Kinderfreibetrag angerechnet bekommen, für den Anteil für A max. 7680 EUR als Sonderbelastung absetzen. Soweit klar.

Wenn A jetzt was verdient, muss B sich das von dem absetzbaren Betrag abziehen lassen, kann ggf. wieder Werbungskosten von A gegenrechnen.

Fragen - na endlich :smile: :

  • wird ein 400-EUR-Job von A auch bei dem Betrag von 7680 EUR abgezogen?
  • wenn ja - was B fürchtet :smile: - können dabei die echten Werbungskosten dafür (Wege zum
      Arbeitsplatz etc. pp) gegengerechnet werden, auch wenn A diese ja gar nicht in seiner
      EKSt-Erklärung angeben kann, da der 400-EUR-Job dort nirgends berücksichtigt wird?
  • was gibt es sonst für gegenrechenbare Pauschalen? (Was kann alles von dem Einkommen
      abgezogen werden, das von den 7680 EUR abgezogen werden?)

Danke cu Kai

Hallo!

  • wird ein 400-EUR-Job von A auch bei dem Betrag von 7680 EUR
    abgezogen?

Ja, nach §33a EStG werden Einkünfte und Bezüge berücksichtigt, der 400 € Job fällt unter die Bezüge.

  • wenn ja - was B fürchtet :smile: - können dabei die echten
    Werbungskosten dafür (Wege zum
      Arbeitsplatz etc. pp) gegengerechnet werden, auch wenn
    A diese ja gar nicht in seiner
      EKSt-Erklärung angeben kann, da der 400-EUR-Job dort
    nirgends berücksichtigt wird?

Es ist zwar nirgends ausdrücklich erwähnt, aber von der Systematik her sind diese Aufwendungen abzuziehen. Das Gesetz verweist auf die Reglungen zum Kindergeld, dort sind alle Kosten abzugsfähig, denen sich die unterstützte Person nicht entziehen kann, zB:

Die Fahrtkosten wie oben genannt
freiwillige Krankenvers.beiträge
außergeöhnliche Belastungen bei der unterwstützten Person selbst

  • was gibt es sonst für gegenrechenbare Pauschalen? (Was kann
    alles von dem Einkommen

Es gibt nur eine Pauschale die abgezogen wird, das sind 624€ pro Jahr.

Jörg