Hallo!
nehmen wir folgendes an:
A+B haben Kind K, K ist bei A, B verdient mehr als A
A bekommt von B Unterhalt: für K (nach Düsseldorfer Tabelle nehmen wir mal an) und für sich selbst als Kindesmutter/vater, alles bestens.
Wenn B EKSt-Erklärung macht, kann er für den Anteil des Unterhalts für K den halben Kinderfreibetrag angerechnet bekommen, für den Anteil für A max. 7680 EUR als Sonderbelastung absetzen. Soweit klar.
Wenn A jetzt was verdient, muss B sich das von dem absetzbaren Betrag abziehen lassen, kann ggf. wieder Werbungskosten von A gegenrechnen.
Fragen - na endlich
:
- wird ein 400-EUR-Job von A auch bei dem Betrag von 7680 EUR abgezogen?
- wenn ja - was B fürchtet
- können dabei die echten Werbungskosten dafür (Wege zum
Arbeitsplatz etc. pp) gegengerechnet werden, auch wenn A diese ja gar nicht in seiner
EKSt-Erklärung angeben kann, da der 400-EUR-Job dort nirgends berücksichtigt wird? - was gibt es sonst für gegenrechenbare Pauschalen? (Was kann alles von dem Einkommen
abgezogen werden, das von den 7680 EUR abgezogen werden?)
Danke cu Kai