Gibt's steuerl.Gründe f. Mietzhlg. an sich selbst?

Liebe Steuerkundige,

gleich vorweg: die Frage ist völlig ernst gemeint.

Angenommen, es gäbe ein Mietshaus, das jetzt zwei Leuten in Erbengemeinschaft gehört. Beide wohnten bereits vor dem Erbfall im Haus und zahlten jeweils Miete an den Erblasser. Es gibt auch noch weitere Mieter im Haus.
Einer der beiden Erben hat nach dem Erbfall seine Mietzahlung eingestellt, der andere zahlt weiterhin den bisherigen Betrag auf das Erbengemeinschafts-Konto.

Der zahlende Erbe kann wegen Urlaubs nicht nach seinen Gründen befragt werden, der nichtzahlende beruft sich auf Logik und der Steuerberater ist auch im Urlaub. Zahlungen erfolgen nicht per Dauerauftrag.

Person X soll im Auftrag die ganzen Zahlen schonmal zusammenstellen und hängt jetzt an dieser Frage:
Gibt es in solch einem Fall irgendeinen steuerlichen Grund für Mietzahlung quasi an sich selbst?

Falls ja, würde der nichtzahlende Erbe morgen zur Bank gehen und nachzahlen, damit das dieses Jahr noch gebucht wird.

Danke im voraus für eine hilfreiche Erklärung.

Gruß Gudrun

keine rechtliche Auswirkung
Hi !

Solche Zahlungen haben keine rechtliche Auswirkung. Weder im Steuerrecht noch im Erbrecht. Sie sind als bloße Vermögensumschichtung anzusehen.

BARUL76

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danke + Gruß (o.w.T.)
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