Unterstützung kranker Angehörigen im Ausland

Folgende Situation: Die Schwester meiner (indischen) Ehefrau lebt in Indien und ist vor einiger Zeit schwer erkrankt. Sie ist seither auf Medikamente und Therapien angewiesen. Da die indischen Familienangehörigen über ein sehr geringes Einkommen verfügen, wird die Schwester seit einiger Zeit von mir mit DM 250 monatlich finanziell unterstützt, um die mit der Krankheit verbundenen Kosten tragen zu können.

Kann ich die Unterstützungsleistungen im Rahmen der aussergewöhnlichen Belastungen geltend machen? Und wenn ja: Welche Nachweise wird das Finanzamt von mir verlangen? Ärztliches Attest oder ähnliches? Und muss man das dann in Deutschland anerkennen lassen oder wie läuft das?

Bin dankbar für jeden Hinweis!

Hallo Achim,
Du kannst alle Aufwendungen für Deine Verwandten (nur direkte Verwandte Vater, Mutter, hier bin ich mir nicht ganz sicher) geltend machen. Das „warum“ ist dem Finazamt egal. die interessiert nur in welchem Zeitraum Du wieviel Unterstützung geleistet hast. Bei Überweisungen hast Du Deine Belege schon selber in der Hand (Kontoauszug).
Eventuell wird das Finanzamt (dieses kann es auf jeden Fall) verlangen, dass die unterstützten Personen einen Nachweis über deren eigenen Einkünfte vorlegen (Einkommensbescheinigung, Rentennachweis etc.). Ich habe es mit meinem Finanzamt schon gehabt, dass mein Schwiegervater im Ausland eine eidestattliche Versicherung bei einem Noter abgegeben hat, mit der Höhe des Einkommens und das er auf Unterstützung von seiner Tochter und mir angewiesen ist, da das eigene Einkommen nicht ausreicht. Dieses lässt Du hier von einer anderen Person übersetzen (bei mir musste es kein amtlich bestellter Dolmetscher sein) und reicht diesen Beleg(e) mit ein.
Zu beachten ist nur noch das nicht der ganze Betrag angerechnet wird. Es wird dort in Länderklassen unterteilt (Kaufkraft etc.) und ein entsprechender Betrag angesetzt.
Vielleicht habe ich Dir ein bisschen weitergeholfen.
Michael

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Ja, vielen Dank für den Tip! Das man nur Angehörige in der „direkten Linie“ unterstützen kann, habe ich auch schon gehört, deswegen bin ich mir da auch nicht ganz sicher. Geschwister gehören dann ja nicht mehr dazu. So weit ich weiss, zielt diese Regelung aber auf generelle Unterstützungsleistungen an Angehörige (also für die, für die man auch unterstützungspflichtig ist nach deutschem Recht). Auf der anderen Seite liegt ja hier eine ernsthafte Erkrankung der Schwester meiner Frau vor? Eltern sind verstorben. Bin mir halt nicht ganz sicher, vielleicht hat ja jemand noch einen Rat.

Bin dankbar für jeden Hinweis!

Hallo Achim,
Du kannst alle Aufwendungen für Deine Verwandten (nur direkte
Verwandte Vater, Mutter, hier bin ich mir nicht ganz sicher)
geltend machen. Das „warum“ ist dem Finazamt egal. die
interessiert nur in welchem Zeitraum Du wieviel Unterstützung
geleistet hast. Bei Überweisungen hast Du Deine Belege schon
selber in der Hand (Kontoauszug).
Eventuell wird das Finanzamt (dieses kann es auf jeden Fall)
verlangen, dass die unterstützten Personen einen Nachweis über
deren eigenen Einkünfte vorlegen (Einkommensbescheinigung,
Rentennachweis etc.). Ich habe es mit meinem Finanzamt schon
gehabt, dass mein Schwiegervater im Ausland eine
eidestattliche Versicherung bei einem Noter abgegeben hat, mit
der Höhe des Einkommens und das er auf Unterstützung von
seiner Tochter und mir angewiesen ist, da das eigene Einkommen
nicht ausreicht. Dieses lässt Du hier von einer anderen Person
übersetzen (bei mir musste es kein amtlich bestellter
Dolmetscher sein) und reicht diesen Beleg(e) mit ein.
Zu beachten ist nur noch das nicht der ganze Betrag
angerechnet wird. Es wird dort in Länderklassen unterteilt
(Kaufkraft etc.) und ein entsprechender Betrag angesetzt.
Vielleicht habe ich Dir ein bisschen weitergeholfen.
Michael

Hallo Achim,

ich habe mal etwas zu einem ähnlichen Fall im Internet gelesen.
Leider weiß ich nicht mehr wo, allerdings…dort war es kein
Problem, nachdem ein ärztliches Attest, sowie eine Einkommensbescheinigung des Unterstützden vorlagen.

Viel Erfolg!!

Gruß Steven