Re: Umsatzsteuererklärung/-voranmeldung 4. Quartal
hi jochen, du hast zwar bis zum 10.2. zeit mit deiner voranmeldung aber das ist nicht das thema:
du musst sehr wohl auch deine voranmeldung abgeben und wenn du die erklärung gleich mitabgibst, hat nämlich folgende gründe:
- voranmeldungen und erklärungen werden meist von verschiedenen sachbearbeitern bearbeitet
- die zahlung der voranmeldung fällt mit der abgabe der voranmeldung zusammen (spätestens V-scheck 15.2.)
- zahlung erklärung 1 monat nach abgabe der selbigen
- sollte sich bei einer der beiden eine erstattung zu deinen gunsten ergeben, dann solltest du einen verrechnungsantrag stellen.
- kommt bei deiner jahreserklärung eine zahllast raus, warte doch noch mit der abgabe bis du aufgefordert wirst...
soweit
der shob
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