Umsatzsteuererklärung/-voranmeldung 4. Quartal

Von: , Frage gestellt am So, 7. Jan 2001

Hallo!

Ich muss bis zum 31.1. die Umsatzsteuervoranmeldung fürs 4. Quartal abgeben.
Ich bin mit der Buchhaltung für 2000 schon fertig und gebe jetzt auch die (endgültige) Umsatzsteuererklärung für 2000 ab. Muss ich trotzdem noch die Formulare der Voranmeldung fürs 4. Quartal ausfüllen oder kann ich mir das sparen?

Jochen

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Umsatzsteuererklärung/-voranmeldung 4. Quartal

    hi jochen, du hast zwar bis zum 10.2. zeit mit deiner voranmeldung aber das ist nicht das thema:

    du musst sehr wohl auch deine voranmeldung abgeben und wenn du die erklärung gleich mitabgibst, hat nämlich folgende gründe:

    - voranmeldungen und erklärungen werden meist von verschiedenen sachbearbeitern bearbeitet

    - die zahlung der voranmeldung fällt mit der abgabe der voranmeldung zusammen (spätestens V-scheck 15.2.)

    - zahlung erklärung 1 monat nach abgabe der selbigen

    - sollte sich bei einer der beiden eine erstattung zu deinen gunsten ergeben, dann solltest du einen verrechnungsantrag stellen.

    - kommt bei deiner jahreserklärung eine zahllast raus, warte doch noch mit der abgabe bis du aufgefordert wirst...

    soweit


    der shob [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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