Steuerrückzahlung bei Arbeit im Ausland

Wenn ein Student in den Semesterferien einen Monat im Ausland (konkret: in Frankreich) arbeitet, um seine Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern, und den dortigen Mindestlohn, abzüglich Abgaben, verdient, ist es möglich, die Abgaben zurückzubekommen und wenn ja, wie muss vorgegangen werden?

Servus,

die Abgaben, die vom französischen Lohn abgezogen worden sind, sind keine Steuern - in F gibt es keine Lohnsteuer, die Arbeitnehmer zahlen ihre ESt selber an den fisc.

Die Arbeit war in F sozialversicherungspflichtig, weil es sich nicht um eine Entsendung handelte.

Die Abgaben bleiben also da, wo sie sind, und kommen nicht zurück.

Schöne Grüße

MM