'Flatrate' als Werbungskosten anrechenbar

Von: , Frage gestellt am Mo, 8. Jan 2001

wird die Flatrate als Werbungskosten angenommen?

Als nachweislich beruflich genutzte ausschließliche Informationsquelle : Internetanschluß
bei entsprechendem Anstellungstitel ... ist das sicherlich anzunehmen - oder

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: 'Flatrate' als Werbungskosten anrechenbar

    hi dwab,

    VERSUCHS, aber ich gebe dir fast keine chance, denn deine zunft verfügt doch sicher auch am arbeitsplatz im betrieb ueber netzzugang, oder?
    ausserdem musst du den sachbearbeiter im FA davon überzeugen, das du sie nicht privat nutzt, was du nun ja schon gemacht hast, da du ja hier im forum liest ;)

    versuch doch nicht gleich mit der tür ins haus zu fallen und setze doch sagen wir 55% der kosten an und lege eine art berechnung bei, dann sagen sie sicherlich eher ja, wenn du gleich 100% willst, dann hauen sie es raus und du bekommst 0% ....

    meine "erfahrung" in gleichen angelegenheiten ;)



    gruss

    der shob [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
      Re^2: 'Flatrate' als Werbungskosten anrechenbar

      vielen dank - ich versuchs mit der 55%er variante. Ausserdem lese ich ausschließlich Informationen aus dem netz, denn wer ist schon PRIVAT im Netz??

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!