Investitionsabzugsbetrag, Rücklage und dergl.!

Ihr Lieben,
man stelle sich folgenden Fall vor:

ein kleiner Verlag (EÜR-Rechner) erhält im Jahr 2008 Geld für den Druck von Büchern, die im Laufe von 2008 gedruckt werden sollen. Seitens des Kunden verzögert sich der Druck aber bis ins folgende Jahr. Es entsteht also ein Überschuss, der im Grunde kein Gewinn ist, weil ja immer noch die Druckkosten (allerdings im nächsten Wirtschaftsjahr) davon beglichen werden müssen. Kann der Verlag das Geld als Rücklage oder zukünftige Investition gewinnmindernd zurücklegen, oder muss es als Gewinn versteuert werden??
Der „Investitionsabzugsbetrag“ scheint doch nur Wirtschaftsgüter zu betreffen, die als Anlagegüter im Betrieb verbleiben. Das würde für Bücher nicht zutreffen. Oder doch?
wer kennt sich damit aus?
Bienchen

Servus,

tschä, - für zutreffende Ermittlung des Gewinns muß man halt bilanzieren, da hilft nix.

Der Überschussrechner muss seine Einnahmen und seine Ausgaben verbuchen, wenn sie anfallen, da hilft nix.

Schöne Grüße

MM

Du Lieber,

ich hatte vor vielen Jahren das umgekehrte Problem. Hohe Provisionsforderungen im Jahr x, die aber erst im Jahr x+1 ausgezahlt wurden. Im Jahr x hatte ich ansonsten fast nix verdient im Jahr x+1 lief es auch ansonsten recht gut. Die Lösung: Einfach von EÜR auf Bilanz gewechselt. So waren die Provisionsforderungen Ertrag im Jahr x.

Aber überleg Dir das gut, ich glaube man muss dann ein paar Jahre bei der Bilanzierung bleiben. Ständiges hin und her ist IMHO nicht möglich. Ich für meinen Teil bin auf Dauer bei der Bilanz geblieben - ist irgendwie ordentlicher - finde ich.

Wenn Du einen Steuerberater hast frag aber vorher ob er dann mehr Geld nimmt - viele tun das aus Tradition, obwohl es bei modernen Buchhaltunsprogrammen der gleiche Aufwand ist.

Gruß Conrad

Hallöchen,
ja, ist klar, in Zukunft wird so was nicht mehr passieren weil der gute verleger da sicher rechtzeitiger im Jahr aufpassen wird, oder es wird bilanziert (oh graus). nur nachträglich fürs abgelaufene jahr ist bilanzieren kaum möglich. der verleger überlegt halt nur ob man irgendwie das geld ansparen kann, ansparabschreibung vielleicht??
Danke für Eure Antworten!
lg,
Bienchen

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Servus,

  • viele tun das aus Tradition, obwohl es bei
    modernen Buchhaltunsprogrammen der gleiche Aufwand ist.

der Unterschied macht je nach Mandat zwischen einem und vielleicht zehn Manntagen aus (ja, es kann tatsächlich so viel werden. Ich hab schon GuVn in den Fingern gehabt, die fast ausschließlich aus Abgrenzungen bestanden).

Weil aber die pösen Steuerberater ja eigentlich eine soziale Einrichtung sind, finde ich es auch ziemlich gemein, daß sie die Arbeit ihres Personals entlohnt haben wollen. Und überhaupt machen sie ja eh alles per EDV, da täte es mich schon interessieren, warum so ein Jahresabschluß nicht für achtzig Euro zu kriegen ist. Schließlich braucht das ja bloß ein paar Mausklicks, um son Ding auszudrucken.

Schöne Grüße

MM

1 „Gefällt mir“

Hallo Martin!

der Unterschied macht je nach Mandat zwischen einem und
vielleicht zehn Manntagen aus (ja, es kann tatsächlich so viel
werden. Ich hab schon GuVn in den Fingern gehabt, die fast
ausschließlich aus Abgrenzungen bestanden).

Sorry, die Abgrenzungen habe ich vergessen. Das ist tatsächlich ein Mehraufwand bei der Bilanz. Aber ich habe selbst viele Jahre als Buchhalter gearbeitet. Die Abgrenzungen haben mich nie mehr als ein paar Stunden gekostet (Betrieb mit 4 Mio. DM Bilanzsumme) - und wir reden hier ja über einen Kleinbetrieb. Die Excel-Tabelle mit den Abrenzungsbuchungen für meinen (Klein-)betrieb hat vielleicht 10 Positionen. Im ersten Jahr war es vielleicht ein halber Tag die einzurichten. Da es aber immer das gleiche ist brauche ich meist nur ein paar Zahlen zu aktualisieren und gut is.

Weil aber die pösen Steuerberater

Das hast Du gesagt!

Apropos Manntage - sind die Steuerfachgehilfen nicht überwiegend Frauen :wink:)

Gruß Conrad