Sonderausgabenabzug

Hallo,

im Rahmen eines Riestervertrages ist der Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung möglich.

Wie kann ein Riester-Kunde errechnen, welchen Betrag er vom Finanzamt zurück bekommt? Welcher Steuersatz ist für diese Berechnung maßgeblich, der persönliche Spitzensteuersatz oder der sog. Durchschnittssteuersatz?

im Rahmen eines Riestervertrages ist der Sonderausgabenabzug
in der Steuererklärung möglich.

Wie kann ein Riester-Kunde errechnen, welchen Betrag er vom
Finanzamt zurück bekommt? Welcher Steuersatz ist für diese
Berechnung maßgeblich, der persönliche Spitzensteuersatz oder
der sog. Durchschnittssteuersatz?

Der Sonderausgabenabzug senkt das zu versteuernde Einkommen. Maßgeblich ist also der marginale Steuersatz („am oberen Ende“).

Die Steuerersparnis verringert sich allerdings um die Höhe der zustehenden Zulage (denn die Zulage wird auf die Steuerlast aufgeschlagen, aber maximal zu dem Betrag, den die Ersparnis durch Sonderausgabenabzug beträgt). Man erhält im Endeffekt nur diejenige Ersparnis, die die Zulage übersteigt.

Grüße,
Sebastian

Die Steuerersparnis verringert sich allerdings um die Höhe der
zustehenden Zulage (denn die Zulage wird auf die Steuerlast
aufgeschlagen, aber maximal zu dem Betrag, den die Ersparnis
durch Sonderausgabenabzug beträgt). Man erhält im Endeffekt
nur diejenige Ersparnis, die die Zulage übersteigt.

Grüße,
Sebastian

Vielen Dank. Wird die Zulage dann trotzdem dem Riestervertrag zugeschrieben, und wann bekommt nur die Differenz ausbezahlt, oder bekommt man die volle Steuerersparnis ausbezahlt?

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Die Zulage wird (wenn man nicht vergisst, diesen Antrag zu stellen) dem Riestervertrag gutgeschrieben. Ausgezahlt wird bei der Steuerrückerstattung die um die Zulage verminderte Sonderausgaben-Steuerersparnis. Man kann es sich also so vorstellen, als ob man die Beiträge plus Zulage gleich komplett selbst eingezahlt hätte und dafür komplett von der Steuer abgesetzt hätte (also steuerfrei in den Riestervertrag eingezahlt hätte). Es kommt für jemanden, bei dem die Steuerersparnis die Zulage übersteigt, am Ende genau das gleiche heraus.

Viele Grüße,
Sebastian

Viele Grüße,
Sebastian

Man kann es sich also so
vorstellen, als ob man die Beiträge plus Zulage gleich
komplett selbst eingezahlt hätte und dafür komplett von der
Steuer abgesetzt hätte (also steuerfrei in den Riestervertrag
eingezahlt hätte). Es kommt für jemanden, bei dem die
Steuerersparnis die Zulage übersteigt, am Ende genau das
gleiche heraus.

Ist es nicht eher so, dass man seine Beiträge steuerfrei einbezahlt und dann quasi nach der Steuererstattung von seinem versteuerten Einkommen die Zulage dazuzahlt? Also im übetragenenen Sinne, dass die Zulage nicht steuerbefreit ist?

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Doch, tatsächlich ist sie es. Das habe ich vermutlich weiter oben nicht exakt richtig beschrieben. Der vorzunehmende Sonderausgabenabzug errechnet sich aus der Summe der eigenen Beiträge und der Zulage. Damit ist der Teil des Einkommens, der (durch die Kürzung der Steuerersparnis) indirekt in die Zulage fließt, ebenfalls steuerlich unbelastet.

Es ist genau so gedeichselt, das steuerlich gesehen brutto-wie-netto in den Riestervertrag eingezahlt wird.

Beispielsrechnung:
Herr A bezieht 30000 Brutto, zahlt davon 1200 Euro in den Riestervertrag ein und erhält 154 Euro Zulage. Sagen wir sein marginaler Steuersatz sei 25%. Er kann 1200+154 = 1354 Euro Sonderausgabenabzug geltend machen. Das entspricht einer Steuerersparnis von ca. 338,50 Euro. Die Steuerlast erhöht sich aber wieder um die Zulage, bleibt eine Ersparnis von 184,50 Euro.

Dadurch, dass Herr A riestert, entstehen ihm also Kosten in Höhe von 1200 - 184,50 = 1015,50 Euro gegenüber einem Nichtriesterer. Er erreicht damit ein Guthaben von 1354 Euro im Riestervertrag.

Hätte ein hypothetischer Herr B mit gleichem Einkommen ohne das komplizierte Zulagenverfahren unversteuertes Bruttogehalt z.B. in eine Betriebsrente eingezahlt, hätte die Rechnung wie folgt ablaufen können:

Damit B 1354 Euro Guthaben erreicht, muss er genau dieses vom Brutto einzahlen (keine Zulage o.ä.). Seine Steuerlast auf diese 1354 Euro hätte 25%, also 338,50 Euro betragen. Summa summarum hat er also Kosten von 1354 - 338,50 = 1015,50 Euro. Die gleichen Kosten wie bei Herr A, aber er hat weniger Kopfweh :wink:.

Viele Grüße,
Sebastian

Dadurch, dass Herr A riestert, entstehen ihm also Kosten in
Höhe von 1200 - 184,50 = 1015,50 Euro gegenüber einem
Nichtriesterer. Er erreicht damit ein Guthaben von 1354 Euro
im Riestervertrag.

Ich habe grade nochmal überlegt, wie sich ein Nichtriesterer steht wenn er ebenfalls 1200 Euro einzahlt.

Er hätte eine Steuerersparnis von 300 Euro, also Kosten von 1200 - 300 = 900 Euro. Demgegenüber steht ein Guthaben von 1200 Euro.

Er hat also 154 Euro Guthaben weniger, aber auch 115,50 Euro weniger Kosten. Somit könnte man zu dem Schluss kommen, der Staat „schenkt“ dem Riesterianer nur 154 Euro - 115,50 Euro = 38,50 Euro.

Wo liegt mein Denkfehler?

Daran, dass die 154 Brutto sind und die 115,50 Netto? 154 minus 25% Steuer sind genau die 115,50. Der Staat schenkt dem Rieserianer gegenüber einem anderen Bruttoeinzahler genau gar nichts (wenn er mehr Steuerersparnis als Zulage hat). Das „Geschenk“ ist einerseits genau diese Möglichkeit der „Bruttoeinzahlung“ (der eine spätere Versteuerung bei Auszahlung mit vermutlich niedrigerem Satz entgegensteht), andererseits die Steuerfreiheit der Erträge (versus 25% Abgeltungssteuer auf eine Nettoanlage)

Es gibt wie gesagt keinen Unterschied zwischen Riesterzahlungen und einer „Brutto-wie-Netto“-Einzahlung. Wenn der Nichtriesterer eine Möglichkeit findet, von seinem Bruttogehalt einzuzahlen, muss er für das gleiche Guthaben genau gleich viel aufbringen wie beim Riestern.

Grüße,
Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Daran, dass die 154 Brutto sind und die 115,50 Netto? 154
minus 25% Steuer sind genau die 115,50. Der Staat schenkt dem
Rieserianer gegenüber einem anderen Bruttoeinzahler genau gar
nichts (wenn er mehr Steuerersparnis als Zulage hat).

Na klar, verstehe. Ein Geldgeschenk bekommt also nur derjenige, der weniger Steuerersparnis als Zulage erhalten würde. Dafür kann er aber nicht seine Beiträge absetzen.

In dem anderem Fall ist das „Geschenk“ die Absetzbarkeit der Beiträge, dafür will der Staat aber quasi seine 154 Euro zurück, falls der Abzug nicht zu einer niedrigeren Steuerersparnis als 154 Euro führt.

Na klar, verstehe. Ein Geldgeschenk bekommt also nur
derjenige, der weniger Steuerersparnis als Zulage erhalten
würde. Dafür kann er aber nicht seine Beiträge absetzen.

In dem anderem Fall ist das „Geschenk“ die Absetzbarkeit der
Beiträge, dafür will der Staat aber quasi seine 154 Euro
zurück, falls der Abzug nicht zu einer niedrigeren
Steuerersparnis als 154 Euro führt.

Ganz genau. Und die Absetzbarkeit ist im Endeffekt eine langfristige Steuerstundung, denn bei Auszahlung wird dann besteuert. Aber zu einem a) vermutlich niedrigeren Niveau, und b) werden die Erträge in der Ansparphase im Gegensatz zu normalen Geldanlagen nicht versteuert. Wären die Steuersätze bei Ein- und Auszahlung in den/aus dem Riester genau gleich, entspräche das Riestern bei „Vielverdienern“ 1:1 einer Anlage aus dem Nettogehalt, bei der die resultierenden Erträge komplett unversteuert bleiben. Wenn der Steuersatz bei Riester-Auszahlung niedriger ist, kommt ein positiver Steuereffekt hinzu.

Grüße,
Sebastian

Ganz genau. Und die Absetzbarkeit ist im Endeffekt eine
langfristige Steuerstundung, denn bei Auszahlung wird dann
besteuert.

Für jemand, der im Moment aufgrund eines niedrigen Lohnes oder 400 Euro-Jobs gar keine Steuern bezahlt, ist dies aber doch ein Nachteil, falls er im Alter Steuern bezahlen muss. Oder gleicht die Zulage das mehr als aus?

Kann man sagen, jemand der weniger Steuerersparnis als Zulage hat, bekommt seine Beiträge quasi ebenfalls steuerfrei gestellt, plus die Differenz zur Zulage als Geschenk oben drauf? Diese Gruppe dürfte sich doch dann am Besten stehen.

Für jemand, der im Moment aufgrund eines niedrigen Lohnes oder
400 Euro-Jobs gar keine Steuern bezahlt, ist dies aber doch
ein Nachteil, falls er im Alter Steuern bezahlen muss. Oder
gleicht die Zulage das mehr als aus?

Ich nehme an, dass es schon möglich ist, dass man im Nachteil liegt, wenn man im Alter viel mehr Steuern zahlt. Ich glaube aber, meist wird die Zulage es mehr als ausgleichen.

400-Euro-Jobber können eh nicht Riestern :smile:.

Kann man sagen, jemand der weniger Steuerersparnis als Zulage
hat, bekommt seine Beiträge quasi ebenfalls steuerfrei
gestellt, plus die Differenz zur Zulage als Geschenk oben
drauf? Diese Gruppe dürfte sich doch dann am Besten stehen.

Kann man so sagen, denke ich. Geringverdiener und Großfamilien werden stärker gefördert.

Viele Grüße,
Sebastian