pendlerpauschale zurückerstattung ?
Von: , Frage gestellt am Mi, 7. Jan 2009
hallo
wie funktioniert das mit der rückerstattung ?
angenommen jemand hätte in seiner steuererklärung 2007 die volle KM zahl angegeben. diese wurde aber beim späteren verrechnen nicht berücksichtigt. erhält derjenige nun eine automatische rückzahlung ?
auch wenn die pauschale von 920 nicht voll ausgelastet wurde ? oder ist das unerheblich bei der pendlerpauschale ?
gruss
