Pendlerpauschale zurückerstattung ?

hallo

wie funktioniert das mit der rückerstattung ?

angenommen jemand hätte in seiner steuererklärung 2007 die volle KM zahl angegeben. diese wurde aber beim späteren verrechnen nicht berücksichtigt. erhält derjenige nun eine automatische rückzahlung ?
auch wenn die pauschale von 920 nicht voll ausgelastet wurde ? oder ist das unerheblich bei der pendlerpauschale ?

gruss

angenommen jemand hätte in seiner steuererklärung 2007 die
volle KM zahl angegeben.

gut gemacht

diese wurde aber beim späteren
verrechnen nicht berücksichtigt.

bei der veranlagung nicht als werbungskosten erfasst…

erhält derjenige nun eine
automatische rückzahlung ?

ja, wenn seine werbungskosten incl. der ersten 20 km den pauschbetrag übersteigen

auch wenn die pauschale von 920 nicht voll ausgelastet wurde ?

s.o.

oder ist das unerheblich bei der pendlerpauschale ?

nein, das ist nicht unerheblich

gruß inder

Ruhe bewahren.

Die Änderungsbescheide sollen noch im 1. Quartal 2009 rausgeschickt werden, jedenfalls in den EOSS-Ländern.

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angenommen jemand hätte in seiner steuererklärung 2007 die
volle KM zahl angegeben.

auch wenn die pauschale von 920 nicht voll ausgelastet wurde ?

die pauschale von 920 wurde vom finanzamt angenommen ( da der zu verechnende betrag in etwa 250 euro waren ).

bei 20KM einfach auf 220 tage grechnet… bekommt man hier eine rückzahlung ? oder wird das alles in die pauschale eingerechnet ?

was meint der fragende?

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