geringfügiges wirtschaftsgut ?

Von: , Frage gestellt am Mo, 8. Jan 2001

hallo.
habe eine ganz generelle frage...

wie steht es mit gegenstaenden (z.b. handy, digitalkamera), die ja in gaengigen afa-tabellen zu finden sind (meist auf 4 jahre abzuschreiben), jedoch weniger als 800dm (exkl. mwst) gekostet haben ?
sind solche gegenstaende (sie erfuellen ja die merkmale eines geringfuegigen wirtschaftsgutes) absetzbar, obwohl sie in afatabellen aufgefuehrt sind ? gelten die abschreibungssaetze nur, wenn sie mehr als 800 exkl mwst gekostet haben ?

mfg
yuri

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
    Re: geringfügiges wirtschaftsgut ?

    hi yuri,

    fast richtig! für die gwg (also wirtschaftsgüter unter 800,- dm netto) besteht eine "bewertungsfreiheit":

    - entweder abschreiben (nach nutzungsdauer der afa-tabelle)
    - oder voll absetzen im jahr der anschaffung

    über 800,- ist ja kein gwg mehr, da ist afa nach tabelle zwingend. wäre ja auch dumm, wenn man shon verluste hat und dann den kopierer für 799,- voll abschreiben muss, den schreibt man dann doch lieber ab... ;)


    gruss

    der shob



    p.s. auszug gesetz: § 6 Abs. 2:

    "Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nr. 5 oder 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9 b Abs. 1), oder der nach Absatz 1 Nr. 5 oder 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 800 Deutsche Mark nicht übersteigen. [...]" [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
      Re^2: geringfügiges wirtschaftsgut ?

      fast richtig! für die gwg (also wirtschaftsgüter unter 800,-
      dm netto) besteht eine "bewertungsfreiheit":
      ..
      vielen dank, die bestaetigung hab ich gebraucht :)

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