Re: geringfügiges wirtschaftsgut ?
hi yuri,
fast richtig! für die gwg (also wirtschaftsgüter unter 800,- dm netto) besteht eine "bewertungsfreiheit":
- entweder abschreiben (nach nutzungsdauer der afa-tabelle)
- oder voll absetzen im jahr der anschaffung
über 800,- ist ja kein gwg mehr, da ist afa nach tabelle zwingend. wäre ja auch dumm, wenn man shon verluste hat und dann den kopierer für 799,- voll abschreiben muss, den schreibt man dann doch lieber ab... ;)
gruss
der shob
p.s. auszug gesetz: § 6 Abs. 2:
"Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nr. 5 oder 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9 b Abs. 1), oder der nach Absatz 1 Nr. 5 oder 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 800 Deutsche Mark nicht übersteigen. [...]"
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