Kleinunternehmer USt-pflichtig

hallo,

mäxchen war bisher kleinunternehmer/umsatzsteuerbefreit.
ab 2009 ist mäxchen umsatzsteuerpflichtig.

bisher hat mäxchen den honorarbetrag in rechnung gestellt - ohne USt.
muss mäxchen für zukünftige rechnungen die umsatzsteuer aus dem honorar-betrag herausrechnen oder wird die umsatzsteuer zum honorarbetrag hinzugefügt ?

sind ja z.T. weiterhin die selben auftrag-geber.
wie verhält sich das nun mit der Ust ?

Es kommt darauf an, ob die Kunden selbst
a) „umsatzsteuerbefreit“ oder
b) „umsatzsteuerpflichtig“ sind.

a) Ist der Kunde bereit plötzlich 19% mehr zu bezahlen?
Wenn ja: Umsatzsteuer drauf addieren.
Wenn Nein: Netto so weit verringern, dass Netto plus USt dem Kunden nicht weh tut.
Es ist halt die Frage, welcher Preis am Markt durchsetzbar ist.

b) Der Kunde bekommt die USt vom Finanzamt wieder (exakt: er kann sie von seiner zu zahlenden USt abziehen);
also: Umsatzsteuer drauf addieren - Ist für den Kunden kostenneutral.

Gruß JK