Übergang Kleinunternehmerregel. → Regelbest

Für Diplomarbeit:

Angenommen, eine Firma hatte sich bei Neugründung für die Kleinunternehmerregelung entschieden und versteuerte nach dem § 19 (1) UStG. Bereits im 2. Jahr sind die Umsätze so hoch, dass im 3. Jahr zur Regelbesteuerung gewechselt werden muss.

Nun hat das Unternehmen noch Artikel auf Lager, die es im 2. Jahr im Status eines Kleinunternehmers gekauft hatte. Diese Artikel wurden mit einer Rechnung mit ausgewiesener MwSt. gekauft, was dem Unternehmen ja im 2. Jahr als Kleinunternehmer noch nichts gebracht hatte.
Nun, im 3. Jahr, ist er ja dazu verpflichtet, Neuware auch regelbesteuert anzubieten! Das würde heißen, aus den „Altlasten“ auf Lager konnte keine Vorsteuer kassiert werden, und nun müssten volle 19 % auf den Verkaufspreis entrichtet werden.

Gibt es da eine Regelung?
Können diese Artikel differenzbesteuert verkauft werden, oder kann die Vorsteuer „geholt“ werden?
Wie ist es da mit dem Übergang vom Kleinunternehmer zum Regelbesteuerer?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo,
schau mal in § 15a Abs. 7 UStG und Abschn. 217e UStR
Gruß
Steuerlurch