Hallo zusammen,
wenn ein Todesfall im Dezember 2008 eingetreten ist und dabei ein Einfamilienhaus und Geldvermögen vererbt wurde, soll es angeblich ein Wahlrecht geben, welches sich alleine auf die Immobilie bezieht.
Also kann man beim Haus die Regelung von 2008 oder 2009 wählen, aber beim Geld ist man an die Regelung von 2008 gebunden und es gibt keine Möglichkeit, den erhöhten Freibetrag von 2009 in Anspruch zu nehmen.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank schon mal.
Erbschaftssteuer neu ab 2009
Hi,
siehe
http://www.blogspan.net/presse/erbschaftsteuerreform…
http://www.erbrecht-freiburg.com/Beitrag.Steuerrecht…
Schöne Grüße
C.