Blog und Werbung: Steuern bzw. Gewerbe

Von: , Frage gestellt am Sa, 10. Jan 2009

Angenommen jemand führt einen kleinen Blog, der etwa 1000 Besucher im Monat hat.
Um die Serverkosten decken zu können, installiert dieser Werbung (z.b. Google AdSense) auf dem Blog und möchte zusätzlich Werbeplätze bei eBay anbieten. Die Einnahmen sind im hohen einstelligen/geringen zweistelligen Bereich monatlich. Der Betreiber ist Student, wohnt zu Hause, ist über die Eltern mitversichert, bezieht kein Bafög und hat einen Nebenjob auf 400€-Basis.

Was muss derjenige für Maßnahmen treffen, um Abmahnungen und eventuellen Anzeigen wegen Steuerhinterziehung zu entgehen?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Blog und Werbung: Steuern bzw. Gewerbe

    Angenommen jemand führt einen kleinen Blog, der etwa 1000
    Besucher im Monat hat.
    Um die Serverkosten decken zu können, installiert dieser
    Werbung (z.b. Google AdSense) auf dem Blog und möchte
    zusätzlich Werbeplätze bei eBay anbieten. Die Einnahmen sind
    im hohen einstelligen/geringen zweistelligen Bereich
    monatlich. Der Betreiber ist Student, wohnt zu Hause, ist über
    die Eltern mitversichert, bezieht kein Bafög und hat einen
    Nebenjob auf 400€-Basis.
    Wenn er die Absicht hat, Gewinn zu machen, muss er ein Gewerbe anmelden, den Gewinn ermitteln und in eine Einkommensteuererklärung schreiben.
    Zusätzlich ist mindestens eine Umsatzsteuererklärung nötig.
    Infos dazu: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

    Wenn er über 400€ pro Monat verdient, muss er sich selbst krankenversichern (siehe in der o. g. Seite zum Thema Studenten)
    aber das muss er ab 25 (plus Bund-Zeit) sowieso.

    Weiter oben gibt es noch eine Eikommensgrenze für's Kindergeld.
    http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

    Das Impressum seiner Homepage muss den Anforderungen einer gewerblichen Seite entsprechen google mal entsprechend.
    Was muss derjenige für Maßnahmen treffen, um Abmahnungen und
    eventuellen Anzeigen wegen Steuerhinterziehung zu entgehen?
    Gruß JoKu

    • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Blog und Werbung: Steuern bzw. Gewerbe

      D.h. derjenige müsste erstmal keine Maßnahmen treffen, solange kein Gewinn erwirtschaftet werden soll? Die Einnahmen sollen lediglich die monatlichen Serverkosten decken. Sollte man irgendwann über den Ausgaben stehen (=Gewinn?), wird eine Gewerbeanmeldung nötig?

      [MOD] Komplettzitat gelöscht

      • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Blog und Werbung: Steuern bzw. Gewerbe

        D.h. derjenige müsste erstmal keine Maßnahmen treffen, solange
        kein Gewinn erwirtschaftet werden soll? Die Einnahmen sollen
        lediglich die monatlichen Serverkosten decken.
        Ann sind eigentlich keine Maßnahmen nötig, aber siehe unten. Sollte man irgendwann über den Ausgaben stehen (=Gewinn?), wird eine
        Gewerbeanmeldung nötig?
        Ja.

        Oder auch schon vorher, wenn Gewinn zwar noch nicht erreicht wird, aber beabsichtigt ist.

        Auch wenn man keinen Gewinn beabsichtigt und keinen erreicht, sollte man für sich selbst eine Gewinnermittlung durchführen, um ggf. nachweisen zu können, dass keiner entstanden ist.

        • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Blog und Werbung: Steuern bzw. Gewerbe

          Ergänzung:

          Man sollte auch das Impressum mit den Daten füllen, die auch in eine gewerbliche Seite müssten.

          Das erspart Abmahnungen (von Abmahnfuzzies, die meinen hier gäbe es eine gewerbliche Seite), gegen die man sich sonst erst mal wehren muss.

          Gruß JK

  2. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Blog und Werbung: Steuern bzw. Gewerbe

    Hi ! Die Einnahmen sind im hohen einstelligen/geringen
    zweistelligen Bereich monatlich.
    Das heißt wir reden im Jahr von Einnahmen von rund € 120,00? Als Ausgaben können diesen Einnahmen die entsprechenden Ausgaben (hier wohl Server-Kosten) gegenübergestellt werden. Es dürfte sich daher wohl ein Verlust ergeben. Dieser Verlust wäre wohl steuerlich im Rahmen der "Liebhaberei" nicht ansetzbar.

    Sollte sich irgendwann ein Gewinn ergeben, so ist ein Gewinn bis € 410,00 steuerlich ohne Bedeutung. Daneben besteht natürlich auch noch der Grundfreibetrag von € 7.664. Erst bei Überschreiten dieses Betrages fällt überhaupt Einkommensteuer an. Nebenjob auf 400€-Basis.
    Dieser ist steuerlich unbeachtlich, wird also auch nicht in die Betrachtung des Grundfreibetrages einbezogen. Zumindest solange das Arbeitsverhältnis nicht als steuerpflichtig behandelt wird. Maßnahmen; um Anzeige wegen Steuerhinterziehung zu entgehen?
    Bei der geschilderten Sachlage sind keine Schritte erforderlich.

    BARUL76


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