zwei Minijobs in der Elternzeit

Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Jan 2009

Hallo,
meine Frage geht darum, wenn man in Eltenzeit ist, kein Elterngeld mehr bekommt und nebenbei arbeiten möchte.

Wenn man jetzt 2 Angebote hat für 400 Euro Jobs, so muss man diese ja versteuern. 1 x 400 EURO und 1 x 300 - 400 EURO
Müssen dann beide versteuert werden? Oder nur einer?

Ist es dann vielleicht sinnvoller einen Job über 400 Euro zu haben 420 Euro z. B. und den Anderen 400 Euro? So müsste man doch nur den ersten versteuern oder?

Wie sieht das dann aber bei dem Arbeitgeber aus, sind seine Abgaben höher, als bei einem 400 Euro Job?
Ich weiß viele Fragen, aber vielleicht kann mir doch jemand helfen.

Vielen Dank schonmal
Annika

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: zwei Minijobs in der Elternzeit

    Der erste Minijob kann vom AG pauschal versteuert werden, der zweite muss über die LSt-Karte des AN laufen und versteuert werden.

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