Handhabung Gesellschaftereinlage GbR

Hallo zusammen,

in unserer Männerrunde kam letztens ein Problem auf, wir haben nicht geschafft es zu klären :smile:

Es geht um die Gründung einer GbR mit zwei Gesellschaftern. Jeder Gesellschafter soll eine Einlage in BAR erbringen.

Das Streitthema war, wie ist diese Einlage steuerlich zu behandeln?

a) eine Einnahme ist es doch nicht, oder?
b) ein Gewinn doch erst recht nicht…

Wenn also eine Einnahmen/Überschußrechnung stattfindet, wo kommen da die beiden Einlagen hin und wie nennt man diese Einlage korrekt?

Also, wer schlichtet den Streit?

Vielen Dank

Servus,

in der Überschussrechnung tauchen die Beträge genauso wenig auf wie Privateinlagen bei einem Einzelunternehmen.

Hinweis: Wenn man bei einer GbR nicht von Anfang an bilanziert, hat man den allergrößten Knatsch zwischen den Gesellschaftern schon vorprogrammiert, und darf sich eigentlich schon auf die Auflösung der GbR vorbereiten.

Schöne Grüße

MM

Hinweis: Wenn man bei einer GbR nicht von Anfang an
bilanziert, hat man den allergrößten Knatsch zwischen den
Gesellschaftern schon vorprogrammiert, und darf sich
eigentlich schon auf die Auflösung der GbR vorbereiten.

das ist ja völliger Blödsinn! Gruß an den, der diese Antwort wieder löscht! E.

Liebe Ulrike,

wie kann man den Stand der einzelnen Gesellschafterkonten ohne Bilanzieren ermitteln?

Ich weiß nicht, wie das Deine Mandanten so machen; meine ham sich immer bis aufs Messer gefetzt, wenns drum ging, wem was zusteht.

Daher der Blödsinn, den ich hier so verzapfe. Einfach deswegen, weil es gar keine Kunst ist, eine GbR zu managen, solang alles gut geht - und ziemlich blöd, wenn man an alle anderen Möglichkeiten erst dann denkt, wenn die Kinder im Brunnen liegen.

Aber Dein konstruktiver Vorschlag zur Führung von Gesellschafterkapitalkonten ohne Buchführung und Bilanzierung wird hier sicher nicht bloß mich interessieren.

Erwartungsvoll grüßt

MM