Anstrich am vermieteten Objekt- AHK oder Erhaltung

Hallo,

angenommen ein vermietetes Objekt wird neu gestrichen da es schon etwas aelter ist. Kosten 5000 Euro. Gehoert dies zu den AHK oder als sofortiger Aufwand als Erhaltungsaufwand abziehbar?

Danke und LG

Moin,

es ist Erhaltungsaufwand

VG
e