Neue Heizung V+V - AHK oder Erhaltung?

Hallo,

angenommen die Heizung eines vermieteten Objektes wird komplett ausgewechselt mit einer neuen.
AHK oder Erhaltungsaufwand??

Moin,

auch Erhaltungsaufwand, ABER

  1. sollte innerhalb von 5 Jahren noch Sanitäranlagen, Elektroinstallationen und/ oder Fenster erneuert werden, dann sind die Gesamtaufwendungen nachträgliche Herstellungskosten.

ODER

  1. wenn die Heizung innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung des Gebäudes erneuert wurde und die Kosten ohne Umsatzsteuer mehr als 15% der Anschaffungskosten des Gebäudes betragen, dann sind es anschaffungsnahe Herstellungskosten

Dies ist so ohne weiteres nicht zu beurteilen, sollte also vorsichtig behandelt werden, um keine Fehler zu machen.

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/075.html)

http://www.steuerlexikon-online.de/Anschaffungsnaher…

VG
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