Surfsteuer
Von: , Frage gestellt am Di, 9. Jan 2001
Mir ist bekannt, daß die Versuche das private Surfen am Arbeitsplatz zu besteuern nicht erfolgreich waren. Gilt das nur für die Angestellten oder auch für den Inhaber der Firma?
Cu Rene
Mir ist bekannt, daß die Versuche das private Surfen am Arbeitsplatz zu besteuern nicht erfolgreich waren. Gilt das nur für die Angestellten oder auch für den Inhaber der Firma?
Cu Rene
Mir ist bekannt, daß die Versuche das private Surfen am
Arbeitsplatz zu besteuern nicht erfolgreich waren. Gilt das
nur für die Angestellten oder auch für den Inhaber der Firma?
Cu Rene
nungut, ob man das Ding als surfsteuer bezeichnen kann, halte ich für fraglich. Generell gilt, daß jede Besteuerung immer für die Klientel gilt, für die das Gesetz gemacht ist. In diesem Fall gibt es keine Steuer für die teilweise illegale Nutzung des Firmennetzes zum privaten Vergnügen, weil der Verwaltungsaufwand zu hoch ist. Der Arbeitgeber hätte ohnehin jedem Mitarbeiter die Steuer aufrechnen müssen. Wenn nun der Arbeitgeber sich während der Arbeits- und/oder Freizeit Pornos ansieht, dann geht das ganz normal in die Betriebskosten rein und ist somit auch nicht steuerpflichtig.