Entfernungspauschal auch für Fahrgemeinschaft ?

Von: , Frage gestellt am Di, 9. Jan 2001

Wer weiss mehr ?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten hilfreich
    Re: Entfernungspauschale Fahrgemeinschaft

    „.....Die Entfernungspauschale kann selbst dann in Anspruch genommen werden, wenn dem Arbeitnehmer keine Kosten für die Fahrten entstehen, beispielsweise als Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft. In diesem Fall kann jeder Mitfahrer in der Steuererklärung die Entfernungspauschale geltend machen......“
    aus: http://www.berlin.ihk.de/service/steuern/si0011.html

    Gruss
    Eve*

    • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
      Gilt aber zunächst nur bis DM 10000

      Alles richtig, gilt aber zunächst nur bis zur Grenze von DM 10.000! Bei Beträgen darüber is derzeit noch nix geregelt . . . [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Entfernungspauschal auch für Fahrgemeinschaft

    Wer weiss mehr ?
    Es zählt nur die Entfernung. Egal, wie man hinkommt!!

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