Entfernungspauschal auch für Fahrgemeinschaft ?

Wer weiss mehr ?

„…Die Entfernungspauschale kann selbst dann in Anspruch genommen werden, wenn dem Arbeitnehmer keine Kosten für die Fahrten entstehen, beispielsweise als Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft. In diesem Fall kann jeder Mitfahrer in der Steuererklärung die Entfernungspauschale geltend machen…“
aus: http://www.berlin.ihk.de/service/steuern/si0011.html

Gruss
Eve*

Wer weiss mehr ?

Es zählt nur die Entfernung. Egal, wie man hinkommt!!

Gilt aber zunächst nur bis DM 10000
Alles richtig, gilt aber zunächst nur bis zur Grenze von DM 10.000! Bei Beträgen darüber is derzeit noch nix geregelt . . .

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