Entfernungspauschal auch für Fahrgemeinschaft ?
Von: , Frage gestellt am Di, 9. Jan 2001
Wer weiss mehr ?
Wer weiss mehr ?
„.....Die Entfernungspauschale kann selbst dann in Anspruch genommen werden, wenn dem Arbeitnehmer keine Kosten für die Fahrten entstehen, beispielsweise als Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft. In diesem Fall kann jeder Mitfahrer in der Steuererklärung die Entfernungspauschale geltend machen......“
aus: http://www.berlin.ihk.de/service/steuern/si0011.html
Gruss
Eve*
Alles richtig, gilt aber zunächst nur bis zur Grenze von DM 10.000! Bei Beträgen darüber is derzeit noch nix geregelt . . .
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wer weiss mehr ?
Es zählt nur die Entfernung. Egal, wie man hinkommt!!