Entfernungspauschal auch für Fahrgemeinschaft ?
(Autor: х і u m а і, Frage gestellt am Di, 9. Jan 2001)
Wer weiss mehr ?
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Re: Entfernungspauschale Fahrgemeinschaft
(Autor: E ν е, Antwort nach 8 Min)
„.....Die Entfernungspauschale kann selbst dann in Anspruch genommen werden, wenn dem Arbeitnehmer keine Kosten für die Fahrten entstehen, beispielsweise als Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft. In diesem Fall kann jeder Mitfahrer in der Steuererklärung die Entfernungspauschale geltend machen......“
aus: http://www.berlin.ihk.de/service/steu...
Gruss
Eve*
aus: http://www.berlin.ihk.de/service/steu...
Gruss
Eve*
Gilt aber zunächst nur bis DM 10000
(Autor: M i с һ a e l D ο h l е n s, Antwort nach 22 h, 54 Min)
Alles richtig, gilt aber zunächst nur bis zur Grenze von DM 10.000! Bei Beträgen darüber is derzeit noch nix geregelt . . .
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Re: Entfernungspauschal auch für Fahrgemeinschaft
(Autor: W е r n e r, Antwort nach 46 Min)
Wer weiss mehr ?
Es zählt nur die Entfernung. Egal, wie man hinkommt!!Du kannst auf diesen Artikel nicht antworten.
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