Re: Frage zur Wohnungsbauförderung
Hallo Wissende,
wenn ich ein Haus kaufe das bereits 2 Jahre alt ist und schon
bewohnt wurde, bekomme ich dann 5000,-- p.a. oder nur
2500,--p.a. Wohnungsbauförderung
im Vorfeld danke für Eure Bemühungen
hi hans,
nach § 9 Abs. 2 EigHeimZulG:
"Bei Anschaffung der Wohnung nach Ablauf des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres sowie bei Ausbauten und Erweiterungen nach § 2 Abs. 2 beträgt der Fördergrundbetrag jährlich 2,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 2500 Deutsche Mark."
bei dir kommt es genau auf die tage an, denn 2 jahre altes haus ist hier noch zu "schwammig". rechne das genau nach!
ja leider nur die 2,5% von 100.000,- anschaffungskosten...
auszug:
"Den maximalen Fördergrundbetrag von 5.000 bzw. 2.500 DM kann danach bereits derjenige Anspruchsberechtigte ausschöpfen, der è Herstellungs- oder è Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 DM (Höchstbemessungsgrundlage) aufwendet. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, dass auch nur noch Kosten in dieser Höhe nachgewiesen werden müssen."
die 2.500,- bekommst du nur, wenn du auch min. 100.000,- bezahlt hast ;)
soweit
gruss
shob