Unterstützung bedürftiger Personen

Von: , Frage gestellt am Fr, 16. Jan 2009
Hallo!

Sohn X lebt mit seiner Mutter Y nach dem Tod des Vaters allein im Haus der Mutter.

Da Mutter Y nur wenig Rente erhält und hiervon einige Lasten abgehen, bleibt von der Rente nicht viel.

Sohn X übernimmt daher vom Arbeitslohn die Kosten für Strom, Abwasser und Teile des Bedarfs für das alltägliche Leben. Alles in Form von Überweisung auf das Konto von Mutter Y.

Kann der Sohn diese Ausgaben in einer Form steuerlich geltend machen? Würden in einem solchen Fall die Überweisungsbelege und korrespondierenden Zahlungsabflüsse ausreichen?

Viele Grüße

Lutz

5 Antworten zu dieser Frage

  1. nach 0 hilfreich
    Re: Unterstützung bedürftiger Personen
    Nachtrag: In diesem Fall leben Mutter und Sohn unter einem Dach.
  2. nach 6 Minuten 0 hilfreich
    Re: Unterstützung bedürftiger Personen
    Hallo,

    grundsätzlich möglich. Die Überweisungsbelege reichen als Nachweis. Da die beiden unter einem Dach wohnen könnte sogar pauschal der Höchstbetrag von 7680 Euro angesetzt werden, da freie Kost & Logis gewährt wird.

    Es sind aber die Einkünfte der unterstützten Person gegenzurechnen.
    Der Höchstbetrag von 7680 ist um den Teil zu kürzen, um den die Einkünfte 624 Euro übersteigen.

    Einkünfte bedeutet in diesem Fall, dass steuerlich irrelevante Belastungen der Mutter keine Rolle spielen.

    Gruß
    Lawrence
    • nach 43 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Unterstützung bedürftiger Personen
      Noch eine Frage zu den Belegen. Darf der Sohn die Kontoauszüge in bestimmten Punkten schwärzen - so zum Beispiel den Kontostand - und, müsste die Person die Original-Auszüge vorlegen, oder Kopien?
      • nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Unterstützung bedürftiger Personen
        Hallo,

        schwärzen und kopieren ist in Ordnung

        Gruß
        Lawrence
        • nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Unterstützung bedürftiger Personen
          Hi nochmal.

          Hierzu noch eine abschließende Frage:

          Ist die Witwenrente (ich denke, das ist das Wort) des verstorbenen Ehemannes ebenfalls anzurechnen oder lediglich die Rente der Mutter?

          Grüße

          Lutz
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