Hallo,
Nehmen wir mal an, jemand handelt mit Waren,muss aber die Umsatzsteuer nicht ausweisen wegen der Kleinunternehmerregelung:
Er bestellt Waren bei seinem Lieferanten und auf der Rechnung ist die Ust ausgewiesen. Und die rechnung wird bezahlt. Danach gibt der Händler aber ein Artikel zurück (Falschlieferung oder ähnliches) und der Lieferant schreibt dem Händler eine Gutschrift mit negativen Beträgen und weist auch negative Ust aus.
Hat das Nachteile für den Händler? Muss der Händler die Ust die er Zurück erstattet bekommen hat an das FA abführen? Wenn ja, hat der Händler ja verlust gemacht, oder?
Gruß
getriebesand