Hallo zusammen,
ein Student arbeitet 20 Stunden in der Woche bei einer Firma, als Werkstudent „angestellt“ und verdient dadurch im Monat 720 € netto.
Zusätzlich arbeitet nun jener Student „auf Rechnung“ für eine andere Firma. Dieses 15 Stunden in der Woche. Der Verdienst liegt bei 540 € im Monat.
Hat nun dieser Student zwei Einkommenssteuererklärungen abzugeben? Eine für den Job „auf Lohnsteuerkarte“ und eine als „Selbstständiger“? Und ist diese Art von Arbeitskombination steuerlich überhaupt rechtens?
Hat jemand für dieses Fallbeispiel mögliche Antworten?
Viele Grüße
Lutz
Servus,
ein Steuerpflichtiger kann in seiner ESt-Erklärung sieben Einkunftsarten berücksichtigen (ist aber selten, mehr als fünfe auf einmal hatt ich noch nie in den Fingern). Zwei Einkunftsarten sind relativ einfach abzuhandeln, zur ESt-Erklärung kommt die Anlage N und die Anlage GSE, und dann halt noch die USt-Erklärung und gut ist.
Das Problem liegt in so einem Fall nicht bei der Steuer, sondern bei der Krankenversicherung: Falls der Student in der studentischen KV war, war er das mit einiger Wahrscheinlichkeit zu Unrecht, weil das Studium nicht mehr seine wesentliche Beschäftigung war. Das kann früher oder später relativ teuer werden.
Schöne Grüße
MM