Hallo an alle!
Folgender Fall:
Wenn ein vorsteuerabzugsberechtigter Vermieter ein Büro an einen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Mieter vermietet, muss dies ohne USt erfolgen? Oder kann sich der Vermieter das aussuchen? Und kann der Mieter ggfs. zurückfordern, sollte er die letzten Jahre zu viel Miete (die Ust) gezahlt haben? Danke und Gruß
Servus,
Wenn ein vorsteuerabzugsberechtigter Vermieter ein Büro an
einen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Mieter vermietet,
muss dies ohne USt erfolgen?
Ja. Steht in § 9 Abs 2 UStG. Bezogen auf das USt-frei vermietete Objekt entfällt dann der Vorsteuerabzug für den Vermieter, je nach Sachlage (Neubau?) kann das für ihn recht teuer werden.
Kann der Mieter ggfs. zurückfordern, sollte er
die letzten Jahre zu viel Miete (die USt) gezahlt haben?
Das kommt drauf an, wie der vertraglich geschuldete Betrag genau definiert ist. Außerdem gibts zivilrechtliche Aspekte, mit denen ich Dich ans Rechtsverdreherbrett verweisen möchte.
Schöne Grüße
MM
diese Antwort ist mE falsch: der Vermieter darf sehr wohl das Büro + USt vermieten, wenn er es so macht!
Der Mieter hat kein Recht, dies zu verhindern! Es muss ja nicht bei ihm mieten!
E.
Hallo MM
mich würde in diesem Zusammenhang Ihre Meinung zu § 27 Abs. 2 UStG interessieren. Bestünde danach nicht durchaus die Möglichkeit einer steuerpflichtigen Vermietung an einen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer? (natürlich nur wenn der Sachverhalt gegeben ist)
Gruß
Tommel
Hallo,
für Altbauten i.S.d. § 27 Abs. 2 UStG gibt es keine Beschränkung der Option.
Für Neubauten greift § 9 Abs. 2 UStG, mit der Folge, dass der Mieter keine Ausschlussumsätze tätigen darf.
Gruß
S
genauso sehe ich das auch.
Danke für die Bestätigung.
Servus,
der zivilrechtliche Aspekt steht hier nicht zur Debatte.
Der umsatzsteuerliche ist ein bissel differenzierter, als ich ihn gesehen habe. Aber Du siehst am Beitrag von Tommel, daß man dazu auch ein bissel differenzierter argumentieren kann - und dann haben alle was davon, weil am Ende das richtige Ergebnis steht.
Und, unter uns Pfarrerstöchtern: Falsch ist meine Antwort natürlich nicht, bloß unvollständig; und es hätte mich gefreut, wenn die notwendige Ergänzung von Dir gekommen wäre.
Schöne Grüße
MM