Umsatzsteuer-Voranmeldung

hallo zusammen,

wie ist es mit den zahlungsfristen zu verstehen, wenn man vorher kleinunternehmer war ?

beispiel:
2008 kleinunternehmer
ab 2009 USt-pflichtig.

muss nun vierteljährlich oder jährlich ans finanzamt gemeldet werden ?

Punkt 4 auf:
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play…

hier steht:
jährlich, wenn Werte im Vorjahr/Steuerschuld nicht mehr als 512,00 EUR beträgt.

da 2008 nicht USt-pflichtig, ist also für 2009 die jährliche zahlungsfrist geltend ?!

es kommt auf die „fiktive“ USt-Schuld an: wenn in 2008 die Umsätze so waren, dass ab 2009 eine USt-Zahllast zwischen 1000,-- und 7.500,-- liegen wird, vierteljährlich.
Einfach Dauerfristverlängerung übermitteln oder Sachbearbeiter beim FA anrufen!

E.