hallo zusammen,
wie ist es mit den zahlungsfristen zu verstehen, wenn man vorher kleinunternehmer war ?
beispiel:
2008 kleinunternehmer
ab 2009 USt-pflichtig.
muss nun vierteljährlich oder jährlich ans finanzamt gemeldet werden ?
Punkt 4 auf:
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play…
hier steht:
jährlich, wenn Werte im Vorjahr/Steuerschuld nicht mehr als 512,00 EUR beträgt.
da 2008 nicht USt-pflichtig, ist also für 2009 die jährliche zahlungsfrist geltend ?!