Eine Person X hat im vergangenen Jahr Aktien gekauft und im selben Jahr mit Verlust verkauft. Nun hat X erfahren, dass diese Verluste in der jetzt anstehende Steuererklärung für 2008 geltend gemacht werden können. Die Verluste sollen angeblich auch das Einkommen aus nichtselbstsätndiger Arbeit mindern. Hinweis: Die Gewinne aus der Aktienanlage insgesamt waren geringer als die Verluste.
Stimmt das?
Wo kann X die Verluste in der Steuererklärung angeben?
Verluste aus Aktiengeschäften sind bis 31.12.2008 Spekulationsgeschäfte nach § 23 EStG. Der entstandene Verlust kann nur mit Gewinnen aus anderen Spekulationsgeschäften verrechnet werden. Der Verlust selbst wird zwar vom Finanzamt festgestellt, führt aber zu keiner steuerlichen Entlastung.
Moin,
und auch ab 2009 dürfen Verluste aus Kapitalvermögen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Und dazu gehören ja nun auch die Aktien. § 20 Abs. 6 EStG.