Hallo,
muss der Barbestand im Kassenbuch eines Einzelunternehmers auch tatsächlich in der Kasse liegen? Wenn ja, reicht bei Entnahme ein einfacher Eintrag: Privatentnahme? So wie bei der Überweisung von Geschäftskonto auf Privatkonto?
Hallo,
muss der Barbestand im Kassenbuch eines Einzelunternehmers auch tatsächlich in der Kasse liegen? Wenn ja, reicht bei Entnahme ein einfacher Eintrag: Privatentnahme? So wie bei der Überweisung von Geschäftskonto auf Privatkonto?
Hallo Mario,
ob es da steuerliche Vorschriften gibt weiß ich nicht. Aber ich achte schon aus ganz praktischen Erwägungen auf eine Übereinstimmung. Wenn nämlich das Bargeld in der Kasse, nicht mit dem Saldo der Buchungen übereinstimmt ist das ein klares Indiz für einen Fehler. Wenn ich einen Buchungsfehler finde kann ich den korrigieren. Kommen sehr oft Abrechnungsfehler raus (falsche Beträge entnommen / eingezahlt) muss ich mir überlegen, ob die Mitarbeiter mit Kassen-Berechtigungen zuverlässig sind …
Übrigens: Früher als ich nur einen Kleingewerbebetrieb ohne Mitarbeiter hatte, habe ich gar keine Barkasse geführt, sondern alles als Privt-Einlage bzw. -Entnahme gebucht. Bei einem vollkaufmännischen Geschäftsbetrieb dürfte das aber nicht zulässig sein.
Gruß Conrad
Hi,
der Kassenbestand muss stimmen. Sonst bräuchtest Du keine Kasse zu führen.
Für eine Privatentnahme reicht ein einfacher Beleg.
bye
Rolf
Buchführungspflichtiges Unternehmen
Kasse gehört zu den Ausfzeichnungspflichten.
Das Kassenbuch muss ordnungsgemöss geführt sein, dh vollständig,
zeitnah und die Kassensturzfähigkeit muss jederzeit gegeben sein (dh
dass der Bestand lt Kassenbuch jederzeit mit dem Bestand in der Kasse
übereinstimmen muss
Nicht buchführungspflichtige Unternehmen.
Das Führen einer Kasse gehört NICHT zu den Aufzeichnungspflichten.
Es reicht aus, die Bareinnahmen und Barausgaben formlos
aufzuzeichnen.
Wird jedoch eine Kasse tatsächlich geführt, muss diese oben genannten
Grundsätzen entsprechen.