Liebe Wissende,
angenommen eine Person war im Jahr 2007 Selbstständig,nun hat diese Person Ihre Sebstständigkeit aufgegeben und soll die ganze Steuererklärung machen.Die Einkommenssteuererklärung wurde bereits abgegeben nun verlangt das Finanzamt noch:Gewinnermitlung 2007, Ermitlung des Übergangsgewinnes, Aufgabebilanz, Ermittlung des Aufgabengewinnes. Die Person kann sich gar nicht vorstellen was das alles sein soll, hat aber die BWA´s alle. Was kann diese Person machen,lebt z.Zeit von hartz IV und kann nicht 800 Euro für einen Steuerberater zahlen.Genügt es wenn man die BWA´s alle dem Finanzamt zusendet? Im voraus danke für die Antworten.
Gruß Skull
Erklärung an Amtsstelle
Hi !
Wenn es BWA’s gibt, werden die vorhandenen und geordneten Belege ja irgendwie erfasst worden sein. Man sollte also beim Finanzamt anrufen, einen Termin zur vereinbaren und zum Termin mit sämtlichen Belegen erscheinen.
Dann kann man direkt vor Ort mit dem zuständigen Mitarbeiter sämtliche Sachverhalte durchgehen. Dieser Mitarbeiter wird zwar kaum steuerliche (Optimierungs-) Beratung anbieten, auf jeden Fall werden alle notwendigen Fragen gestellt und Antworten gleich eingearbeitet.
Mit ein wenig Glück lassen sich auch bei jeder Antwort sofort die einzelnen steuerlichen Auswirkungen (Höhe von Nachzahlung oder Erstattung) erfragen.
BARUL76
.