Grenzgänger - Besteuerung

Hallo,

mich würde interessieren wie es mit der Steuerpflicht in folgendem Fall aussieht:
Wohnsitz befindet sich in Frankreich, der Arbeitgeber sitzt in der Schweiz. Steuern werden direkt vom Lohn (Quellensteuer) in der Schweiz abegzogen.
Aufgrund einer Projektverlagerung wird der Arbeitsplatz (Montag - Freitag ohne Rückkehr an den Wohnsitz in Frankreich) in Deutschland sein.
Geamtanzahl Arbeitstage inclusive An- und Abreise liegt bei ca. 150 Tagen.

Wie sieht das mit der Steuerpflicht aus? Frankreich, Schweiz oder Deutschland?

Vielen Dank

Hi,

und inwiefern soll er auch noch Grenzgänger sein? Zwischen Frankreich und Deutschland ist das ein Spezialbegriff, bei dem man in der jeweiligen Grenzzone wohnen bzw. arbeiten muss, siehe Art 15a Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Frankreich.

Schöne Grüße
C.

Hi,

mit Grenzgänger ist hier der Status der Arbeitsbewilligung in der Schweiz gemeint, nicht der Grenzgänger im steuerrechtlichen Sinne. Es handelt sich um eine G-Bewilligung(Grenzgänger Arbeitsbewilligung).

Gruss
L