UStErklärung und elektron. Dienstleistung im Ausl

Hallo zusammen,

wohin muss man Einnahmen nach § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG
(z. B. Werbeeinnahmen für Amazon/Luxemburg durch Anzeigen in einer Homepage)
in die Umsatzsteuererklärung schreiben?
Muss man überhaupt?

Und wie wäre es bei Werbung für eine nicht-EU-Firma, z. B. Google/USA?

Gruß JK

Moin,

da amazon und google unternehmer sind, ist der umsatz nach §3a Abs. 4 Nr. 14 i.V.m. §3a Abs. 3 UStG im Inland nicht steuerbar.

In der Umsatzsteuervoranmeldung müssen nicht steuerbare Umsätze angegeben werden wie auch in der Umsatzsteuererklärung - Anlage UR Seite 3 Zeile 58.

Viele Grüße
e

In der Umsatzsteuervoranmeldung müssen nicht steuerbare
Umsätze angegeben werden wie auch in der Umsatzsteuererklärung

  • Anlage UR Seite 3 Zeile 58.

Meine Anlage UR 2008 hat zwar nur 2 Seiten, aber das mit Ziele 58 sieht passend aus. :smile:
Die hatte ich bei der ersten Besichtigung übersehen.

Danke!

Viele Grüße
JK