wohin muss man Einnahmen nach § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG
(z. B. Werbeeinnahmen für Amazon/Luxemburg durch Anzeigen in einer Homepage)
in die Umsatzsteuererklärung schreiben?
Muss man überhaupt?
Und wie wäre es bei Werbung für eine nicht-EU-Firma, z. B. Google/USA?