630 DM Grenze und Lohnsteuerkarte - Abgaben?

Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Jan 2001

Hallo,

da ich im letzten Jahr unvorhergesehen oft über die DM 630 Grenze gekommen bin, möchte mein Arbeitgeber nun meine Lohnsteuerkarte haben anstelle der DM 630 Bescheinigung. Habe sonst keinen Job.

Frage: Wie sieht es dann mit den Abgaben aus? Werde ich bei Abgabe der Lohnsteuerkarte dann grundsätzlich besteuert und wenn ja, wie hoch ca.?

Viel wichtiger: Was ist in den Monaten, in denen ich die DM 630 Grenze nicht überschreite?!? Werde ich dann auch mit dieser Summe "unter DM 630" versteuert???

Danke

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten hilfreich
    Re: 630 DM Grenze und Lohnsteuerkarte - Abgaben?

    hi,

    da es deine erste anstellung ist, sollte keine lonsteuer auf dich zukommen (jedenfalls in den klassen I, II, III u. IV. wenn du V bist (als schlechter verdienender ehegatte) könnte es passieren... das muss man aber genau nachrechnen (macht das lohnbüro deines arbeitgebers!
    du musst nun nur mit sozialversicherungsrechtlichen abzuegen rechnen:

    RV 19,1%
    AV 6,5%
    PV 1,7%
    KV 11-15%
    =38,3-41,3%

    davon werden dir 50% abgezogen, also abzug SV zwischen
    19,15% und 20,65% - selten drunter oder drüber ...

    lohnsteuerlich bist du für das finanzamt mit solch niedrigen einkünften ein "trauerfall", es wird sicher nix anfallen. für monate in denen du unter 630,- bleibst, wirst du aber auch auf lst karte besteuert (und SV abzug bekommen), man kann da nicht von einem monat auf den anderen wechseln ...


    gruss


    der shob [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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