Besteuerung von Firmenwagen im Krankheitsfall

Hallo,

mal angenommen, jemand hat einen Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf. Dafür fällt monatlich 1% vom Listenpreis zur Versteuerung an, mal angenommen dies seien 570,00 Euro.

Wenn jetzt der Nutzer des Fahrzeuges länger krank ist und in die Entgeltfortzahlung der Krankenkasse fällt, wie sieht es dann mit der Versteuerung aus? Sind dann die 570,00 Euro als einziges Bruttoeinkommen zu versteuern, also bekommt der Arbeitgeber noch Geld vom Arbeitnehmer?

Gruß
Tim

Hallo Tim,

da von den Experten keiner antwortet von mir der Hinweis: ich kann mich erinnern mal gelesen zu haben, daß der Ansatz der Pauschale für die Privatnutzung unterbleiben kann, wenn der PKW z.B. wegen Krankenhausaufenthalt, Urlaub o.ä. einen kompletten(!) Monat nicht genutzt wurde UND auch sichergestellt war, daß er nicht durch andere Familienmitglieder privat genutzt wurde - sorry, kann das aber nicht mehr verifizieren. Nur als Tip für Deine weitere Recherche (schreib mal wie das ausgegangen ist)

Gruß Conrad

Wenn’s so einfach wäre, wäre die Antwort schon gekommen. Aber auch Experten haben ihren Stolz und schreiben nicht irgendetwas um des Schreibens Willens.

Wenn noch etwas Geduld vorhanden, erfolgt am Monat die Antwort. Da ist sowieso wieder mal Lohnabrechnungsalarm…

Ein schönes Restwochenende wünscht
e

Hi,

Wenn jetzt der Nutzer des Fahrzeuges länger krank ist und in
die Entgeltfortzahlung der Krankenkasse fällt, wie sieht es
dann mit der Versteuerung aus? Sind dann die 570,00 Euro als
einziges Bruttoeinkommen zu versteuern, also bekommt der
Arbeitgeber noch Geld vom Arbeitnehmer?

Conrad hatte schon eine Ahnung, aber keine Fundstelle.

nur echt mit dem Adler
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/sid_BCEE…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/sid_BCEE45DD6B77AB0E26CFF472C85BFD2C/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/node.html?pageno=33)

Dort das BMF Schreiben vom 21.1.2002, BStBl 2002 I 148, aufrufen. Unter TZ 11 steht, dass für _volle_ Kalendermonate die 1% Versteuerung wegfällt. Wenn jemand vom 2.2. bis 30.3. krank ist, ist weder der Februar noch der März voller Monat und deshalb bleibt es bei der Versteuerung.

Schöne Grüße
C.

Moin Cirwalda!

Ist da denn nicht noch was wegen der Sozialversicherung zu beachten? Ich hab da sowas mit „Überschreiten des Nettoentgelts“ im Kopf…

Viele Grüße
e

Hi,

Ist da denn nicht noch was wegen der Sozialversicherung zu
beachten?

nee du, von Sozialversicherungsrecht habe ich nicht den blassesten Schimmer, da ich mich ausschließlich mit Steuerrecht beschäftige…

Schöne Grüße
C.