Bin noch relativ neu selbständig und will darum ein Fahrtenbuch machen.
Wie ich von erfahrenen Steuerberatern gelesen habe, sollen ja rein:
Datum
von wo nach wo?
bei Umwegen die genaue Reiseroute
Name des Geschäftspartners
Fahrtzweck
Kilometerstand Anfang und Ende bzw. zurückgelegte Distanz
Aber zwei Fragen hätte ich dazu noch:
Müssen die einzelnen Uhrzeiten auch rein, oder reicht nur das Datum?
Muss der Geschäftspartner mit vollem Namen rein oder reicht auch nur der Nachname, wenn der Kunde eine Privatperson ist? Wie eng sieht die Finanzverwaltung das?
das wichtigste ist, dass das Fahrtenbuch so einfach aufgebaut ist, dass es, egal wie feddich der Fahrer am Abend ist, mühelos urschriftlich geführt werden kann: Tachostand eingetragen, paar Stichworte zur gefahrenen Tour, Handschuhfach zu und nix wie raus aus der Kiste.
Das mit den Namen der aufgesuchten Personen im Einzelnen hängt vom Einzelfall ab. Ein Außendienstmann, der nach alter Manier regelrecht „Klinken putzt“ und zich Kontakte pro Stunde macht, wird kaum mehr die Nachnamen alle zusammenbringen; hier werden unabhängig vom Wortlaut einzelner Urteile etc. sicherlich auch Angaben akzeptiert, die sich bloß auf besuchte Orte, Stadtteile etc. beziehen - Betriebsprüfer haben eine Nase dafür, was in diesem Zusammenhang plausibel und was getürkt ist, und man kann das ggf. auch anhand von Besuchsberichten, Adresslisten etc. ergänzen, ohne daß das dem Charakter des Fahrtenbuches als urschriftliches Dokument schadet.
Uhrzeiten sind bloß von Bedeutung, wenn Mehraufwendungen für Verpflegung geltend gemacht werden.
Das schönste Fahrtenbuch, das ich in den Fingern hatte, enthielt überhaupt keine Namen, Orte, Fahrtstrecken, Abwesenheitsdauern, sondern bloß zusammengefasste Summen zu gefahrenen Kilometern und täglicher Abwesenheit und wöchentlich einen Vermerk + Dienstsiegel von einer Dienststelle des BKA, dass die angegebenen Zahlen schon in Ordnung gingen. Aber das ist ein Sonderfall…