Ist das zu versteuernde Einkommen, inclusive Hauptbeschäfting und Nebengewerbe abzüglich steuerlicher Freibeträge, unter 7680 Euro (Grundfreibetrag/Existenzminimum), so fällt keine Einkommensteuer an.
Sobald man darüber ist, steigt der Steuersatz progressiv an.
Auf 400-Euro-Basis kann ja nebenbei „steuerfrei“ gearbeitet
werden. Gilt diese Regelung auf für ein selbständiges
Kleingewerbe?
mit „Nein“ beantwortet?
Weil es ausgesprochen unwahrscheinlich ist, dass jemand von 400 * 12 = 4.800 € pa leben kann, soll heissen, dass wohl noch andere Einkünfte vorliegen (zB auf Lohnsteuerkarte).
Und dann ist der Grundfreibetrag idR bereits überschritten. Dann fällt ab dem ersten Euro Gewinn Steuern an.
Eine Regelung, dass ZUSÄTZLICH zu den regulären Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit 400 € mit einem Mini-Job verdient werden können, existiert bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit nicht!
Weil es ausgesprochen unwahrscheinlich ist, dass jemand von
400 * 12 = 4.800 € pa leben kann, soll heissen, dass wohl noch
andere Einkünfte vorliegen (zB auf Lohnsteuerkarte).
Naja, ich als Student würde mit dem Geld auskommen.
Eine Regelung, dass ZUSÄTZLICH zu den regulären Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit 400 € mit einem Mini-Job verdient
werden können, existiert bei Einkünften aus selbständiger
Tätigkeit nicht!
Es war ein Beispiel, ob man auch „steuerfrei“ bis zu einer gewissen Summe verdienen kann, wie bei einem Mini-Job.