Einkommensteuer bei Kleingewerbe

Hallo!

Wird bei einem Kleingewerbe nebenberuflich sofort ab dem ersten Euro Gewinn Einkommensteuer fällig?

Auf 400-Euro-Basis kann ja nebenbei „steuerfrei“ gearbeitet werden. Gilt diese Regelung auf für ein selbständiges Kleingewerbe?

Wenn nein, Wie hoch wäre das zu versteuernde Einkommen (Gewinn) bei Steuerklasse 1, wenn der Gewinn unter 400 € liegt?

LG macio

Hallo,

Wird bei einem Kleingewerbe nebenberuflich sofort ab dem ersten Euro Gewinn Einkommensteuer fällig?

Ja

Auf 400-Euro-Basis kann ja nebenbei „steuerfrei“ gearbeitet werden. Gilt diese Regelung auf für ein selbständiges Kleingewerbe?

Nein

Wenn nein, Wie hoch wäre das zu versteuernde Einkommen (Gewinn) bei Steuerklasse 1, wenn der Gewinn unter 400 € liegt?

kommt auf den persönlichen Steuersatz an.

Gruß
Lawrence

[MOD] Zitate kenntlich gemacht

Danke erstmal für die Antwort.
Dann müsste aber diese Aussage nicht stimmen:

bis 7.664 Euro: ESt = 0

unter 400 Euro im Monat, entsrpcht ca. 4000 Euro im Jahr, d.h. Est = 0, oder etwa nicht?

Hallo,

doch!

Ist das zu versteuernde Einkommen, inclusive Hauptbeschäfting und Nebengewerbe abzüglich steuerlicher Freibeträge, unter 7680 Euro (Grundfreibetrag/Existenzminimum), so fällt keine Einkommensteuer an.

Sobald man darüber ist, steigt der Steuersatz progressiv an.

Gruß
Lawrence

Hallo,
Wieso hast du dann meine Frage

Auf 400-Euro-Basis kann ja nebenbei „steuerfrei“ gearbeitet
werden. Gilt diese Regelung auf für ein selbständiges
Kleingewerbe?

mit „Nein“ beantwortet?

LG macio

Hallo,
Wieso hast du dann meine Frage

Auf 400-Euro-Basis kann ja nebenbei „steuerfrei“ gearbeitet
werden. Gilt diese Regelung auf für ein selbständiges
Kleingewerbe?

mit „Nein“ beantwortet?

Weil es ausgesprochen unwahrscheinlich ist, dass jemand von 400 * 12 = 4.800 € pa leben kann, soll heissen, dass wohl noch andere Einkünfte vorliegen (zB auf Lohnsteuerkarte).

Und dann ist der Grundfreibetrag idR bereits überschritten. Dann fällt ab dem ersten Euro Gewinn Steuern an.

Eine Regelung, dass ZUSÄTZLICH zu den regulären Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit 400 € mit einem Mini-Job verdient werden können, existiert bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit nicht!

Weil es ausgesprochen unwahrscheinlich ist, dass jemand von
400 * 12 = 4.800 € pa leben kann, soll heissen, dass wohl noch
andere Einkünfte vorliegen (zB auf Lohnsteuerkarte).

Naja, ich als Student würde mit dem Geld auskommen.

Eine Regelung, dass ZUSÄTZLICH zu den regulären Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit 400 € mit einem Mini-Job verdient
werden können, existiert bei Einkünften aus selbständiger
Tätigkeit nicht!

Es war ein Beispiel, ob man auch „steuerfrei“ bis zu einer gewissen Summe verdienen kann, wie bei einem Mini-Job.

Hallo,

ja kann man, eben bis zu diesem Grundfreibetrag von 7680 Euro (der im Übrigen auch die Kindergeldgrenze ist)

Die Ausgangsfrage war diesbezüglich aber etwas verwirrend gestellt. Das darf einem Laien aber ausdrücklich passieren -wink-

Gruß
Lawrence

Hallo,

ja kann man, eben bis zu diesem Grundfreibetrag von 7680 Euro
(der im Übrigen auch die Kindergeldgrenze ist)

Nein. Grundfreibetrag = 7.664 €