Steuerberater-Gebühren: Länderabhängig?

Ihr Wissenden,

um meine Frage zu verdeutlichen, möchte ich folgenden fiktiven Fall konstruieren:

Zwei Künstler. Einer lebt in Niedersachsen, der andere in Baden-Württemberg. Jeder hat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und verkauft gelegentlich auch mal ein selbst gemaltes Bild.

Beide haben am Jahresende aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit jeweils das gleiche Einkommen erziehlt. Einer zahlt seinem Steuerberater anschließend 300 EUR, der andere muss für die gleiche Dienstleistung 750 EUR berappen.

Für die Anfertigung der Einkommenssteuererklärung (§24 Abs. 1 Nr. 1) wurde einmal der Satz 01/10 (A) und einmal 04/10 (A) erhoben.
Für den Überschuss (§27 Abs. 1) die Sätze 02/20 (A) und 06/20 (A)
Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen (…) aus freiberuflicher Tätigkeit § 25 wurde mit 13/10 (B) und gleichem Gegenstandswert auch gleich berechnet.

Der Künstler mit der höheren Rechnung ist natürlich deprimiert. Wer ein bisschen nachrechnet, wird vielleicht feststellen, dass das monatliche Bruttoeinkommen eines dieser Künstler bei etwa 1000 EUR liegt.

Hat er seinen Wohnort oder doch eher seinen Steuerberater falsch gewählt?

Neugierig und gespannt aud Erleuchtung wartend
Yo

Die Gebührenverordnung gilt für die Bundesrepublik und ist nicht bundeslandabhängig. Was hier der Unterschied zwischen beiden Rechnungen ist, ist der Spielraum den die Gebührenverordnung lässt. Also vermutlich falscher Steuerberater.

Gruß

Jörg

hi,

falscher Steuerberater hört sich so böse an.
Nennen wir es unzureichende Kommunikation mit dem Steuerberater

Gruß
Lawrence

…oder unzureichende Aufbereitung der Belege…oder doch bei einem mehr Aufwand als bei dem anderen, zb Anlage Kinder…

Danke für eure Antworten. Sehe inzwischen klarer.

Mehraufwand war nicht (war ja ein theoretischer Fall), aber einer der „Berater“ kassiert eben auch bei Kleinverdienern eiskalt exakt den erlaubten Mittelwert (was sein gutes Recht ist), der andere achtet auf Verhältnismäßigkeit.

Nun wollen wir mal raten, welcher Steuerberater seinen Mandanten behielte und wer einen hinzugewönne - jetzt, wo die beiden Künstler gerade zum Insidertip der Kunstszene anvanciert sind … Rein theoretisch natürlich :wink:

Herzlichen Dank für eure Unterstützung
Yo

oft brät man auch ein ordentliches honorar hin, um den mandant loszuwerden, weil absehbar ist, dass auf dauer eh nichts rüberkommt…

solls geben, war nicht persönlich oder so…

gruß inder

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Es gilt die deutschlandweit gültige Steuerberatergebührenverordnung. An Hand von Gegenstandswerten (Umsatz, Gewinn usw.) rechnet der Steuerberater ab. Hier kann er innerhalb eines gewissen Spielraums (Zehntelgebühr) wählen. Und glaube mir: Die meisten Steuerberater nutzen den Gebührenrahmen immer zum Nachteil des Mandanten aus. Aber auch da kann man verhandeln. Man sollte schriftlich vereinbaren, daß im unteren Gebührenrahmen abgerechnet wird und vor allem: Buchführung selber machen. Was der StB nicht machen soll, darf er auch nicht berechnen. Man sollte einen Buchhaltungslehrgang machen (IHK) und dann spart man hier dauerhaft an Steuerberatergebühren. Vielleicht läßt man sich einfach eine Steuererklärung in Kopie mitgeben und versucht das dann nächstes Jahr selber.

StBs fahren in der Regel Luxusautos oder haben üppiges Privatvermögen. Das Geld dafür nehmen sie durch hohe Gebührenabrechnungen ein. Nicht durch schöne bunte Bilanzdeckel verwirren lassen. Das wird so gemacht, damit die Arbeit den hohen Preis als sinnvoll erscheinen läßt. Vieles ist aber überflüssig. Vieles ist Show, damit der Kunde nicht auf die Idee kommt, daß rechnerisch 100 Euro pro Stunde vielleicht doch viel Geld ist.

Da fällt mir echt nur eins zu ein:

Diether Nuhr!!!

Und glaube mir: Die meisten Steuerberater nutzen den
Gebührenrahmen immer zum Nachteil des Mandanten aus.

Stimmt nicht.

Aber auch
da kann man verhandeln. Man sollte schriftlich vereinbaren,
daß im unteren Gebührenrahmen abgerechnet wird

Für gute Leistung muss man auch gutes Geld zahlen. Lieber etwas mehr zahlen und dafür nicht Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen.

und vor allem:
Buchführung selber machen. Was der StB nicht machen soll, darf
er auch nicht berechnen. Man sollte einen Buchhaltungslehrgang
machen (IHK) und dann spart man hier dauerhaft an
Steuerberatergebühren.

Dafür wird der Jahresabschluss teurer weil ca. 1000 Korrekturbuchungen gemacht werden müssen. Aber muss ja jeder selber wissen.