nehmen wir mal an mister x macht seine steuererklärung mit der „steuer-spar-erklärung“, wie macht mister x seine verluste für die nächsten jahre geltend?
Wie ist das wenn mister x verschiedene arten von verlusten hat, werden diese getrennt behandelt? (verluste aus aktiengeschäfte, höhere ausgaben für eine berufliche weiterbildung als steuern gezahlt wurden).
mister x würde ganz gerne einige verluste die durch die weiterbildung entstanden sind, in die vorjahre zurücktragen lassen. wie wird das geltend gemacht?
was würde bei einem verlustrücktrag mit dem gültigen steuerbescheid passieren?
Wie ist das wenn mister x verschiedene arten von verlusten
hat, werden diese getrennt behandelt? (verluste aus
aktiengeschäfte, höhere ausgaben für eine berufliche
weiterbildung als steuern gezahlt wurden)
ja.
mister x würde ganz gerne einige verluste die durch die
weiterbildung entstanden sind, in die vorjahre zurücktragen
lassen. wie wird das geltend gemacht?
es geht nur ein Jahr zurück, durch Angabe des gewünschten Betrags auf Seite 2 Zeile 56 des Mantelbogens 2008
was würde bei einem verlustrücktrag mit dem gültigen
steuerbescheid passieren?
durch die ganzen werbungskosten muss das gesamte einkommen auf -0 sinken, um in den genuss des verlustvortrages zu kommen?
nehmen wir mal an mister x kann seine einnahmen von 15.000,- € bis 4.000,- € senken (alles durch die werbungskosten), wird der verlustvortrag automatisch beim ausdrucken der lohnsteuererklärung gemacht?
da die steuer-spar-erklärung so schön mitrechnet, wie viel steuern erstattet werden, ist klar zu erkennen, dass zwar über 8.000,- € werbungskosten angegeben wurden sind, allerdings nur 2.000,- € (gezahlte lohnsteuer) berechnet werden. was pasiert mit den anderen 6.000,- €?
Man bekommt nicht die Werbungskosten vom FA erstattet, sondern nur die zuviel gezahlte Lohnsteuer. Wenn sich kein Verlustvortrag ergibt, bleibt es bei der Erstattung von 2.000 EUR.
Gruß
S.
die 2.000,- € lohnsteuer können definitiv abgesetzt werden - das ist klar
ein verlustvortrag kann nur gemacht werden, wenn die werbungskosten mehr als 15.000,- € betragen, alles was zwischen 2.000,- € und 15.000,- € liegt ist für das finanzamt uninteressant - ist das jetzt richtig verstanden?
wenn ich über die 15.000,- € kommen sollte, wieviel wird dann beim verlustvortrag anerkannt? die gesamten kosten (15.000,- € + x), oder nur das was über 15.000,- € liegt?
die 2.000,- € lohnsteuer können definitiv abgesetzt werden - das ist klar
Abgesetzt werden können von den 15.00 Werbungskosten etc. Wenn dann das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, gibts die 2.000 EUR zurück.
ein verlustvortrag kann nur gemacht werden, wenn die werbungskosten mehr als 15.000,- € betragen
richtig
alles was zwischen 2.000,- € und 15.000,- € liegt ist für das finanzamt uninteressant - ist das jetzt richtig verstanden?
nö, auch Ausgaben unter 2.000 EUR können sich steuerlich auswirken
wenn ich über die 15.000,- € kommen sollte, wieviel wird dann beim verlustvortrag anerkannt? die gesamten kosten (15.000,- € + x), oder nur das was über 15.000,- € liegt?
die 2.000,- € lohnsteuer können definitiv abgesetzt werden - das ist klar
Abgesetzt werden können von den 15.00 Werbungskosten etc. Wenn dann das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, gibts die 2.000 EUR zurück.