Verlustvortrag geltend machen

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an mister x macht seine steuererklärung mit der „steuer-spar-erklärung“, wie macht mister x seine verluste für die nächsten jahre geltend?
Wie ist das wenn mister x verschiedene arten von verlusten hat, werden diese getrennt behandelt? (verluste aus aktiengeschäfte, höhere ausgaben für eine berufliche weiterbildung als steuern gezahlt wurden).
mister x würde ganz gerne einige verluste die durch die weiterbildung entstanden sind, in die vorjahre zurücktragen lassen. wie wird das geltend gemacht?
was würde bei einem verlustrücktrag mit dem gültigen steuerbescheid passieren?

grüße alex

Wie ist das wenn mister x verschiedene arten von verlusten
hat, werden diese getrennt behandelt? (verluste aus
aktiengeschäfte, höhere ausgaben für eine berufliche
weiterbildung als steuern gezahlt wurden)

ja.

mister x würde ganz gerne einige verluste die durch die
weiterbildung entstanden sind, in die vorjahre zurücktragen
lassen. wie wird das geltend gemacht?

es geht nur ein Jahr zurück, durch Angabe des gewünschten Betrags auf Seite 2 Zeile 56 des Mantelbogens 2008

was würde bei einem verlustrücktrag mit dem gültigen
steuerbescheid passieren?

der Bescheid würde geändert werden

höhere ausgaben für eine berufliche weiterbildung als steuern gezahlt wurden

es müssten aber höhere Ausgaben als Einnahmen vorliegen
Gruß
S

wie ist das gemeint?

durch die ganzen werbungskosten muss das gesamte einkommen auf -0 sinken, um in den genuss des verlustvortrages zu kommen?
nehmen wir mal an mister x kann seine einnahmen von 15.000,- € bis 4.000,- € senken (alles durch die werbungskosten), wird der verlustvortrag automatisch beim ausdrucken der lohnsteuererklärung gemacht?

grüße alex

wie ist das gemeint?

Einnahmen - Werbungskosten = (ggf.) Verlust
nicht Einnahmen - Steuern

nehmen wir mal an mister x kann seine einnahmen von 15.000,- € bis 4.000,- € senken (alles durch die werbungskosten)

dann gibts keinen Verlustvortrag
Einnahmen 15.000 - WK 11.000 = positiv 4.000
das ist doch kein Verlust
Gruß
S.

da die steuer-spar-erklärung so schön mitrechnet, wie viel steuern erstattet werden, ist klar zu erkennen, dass zwar über 8.000,- € werbungskosten angegeben wurden sind, allerdings nur 2.000,- € (gezahlte lohnsteuer) berechnet werden. was pasiert mit den anderen 6.000,- €?

Man bekommt nicht die Werbungskosten vom FA erstattet, sondern nur die zuviel gezahlte Lohnsteuer. Wenn sich kein Verlustvortrag ergibt, bleibt es bei der Erstattung von 2.000 EUR.
Gruß
S.

ich glaube jetzt habe ich es…

beispielrechnung
15.000,- € bruttolohn

  • 2.000,- € lohnsteuer
    =13.000,- € arbeitslohn

die 2.000,- € lohnsteuer können definitiv abgesetzt werden - das ist klar
ein verlustvortrag kann nur gemacht werden, wenn die werbungskosten mehr als 15.000,- € betragen, alles was zwischen 2.000,- € und 15.000,- € liegt ist für das finanzamt uninteressant - ist das jetzt richtig verstanden?

wenn ich über die 15.000,- € kommen sollte, wieviel wird dann beim verlustvortrag anerkannt? die gesamten kosten (15.000,- € + x), oder nur das was über 15.000,- € liegt?

grüße alex

ich glaube jetzt habe ich es…

noch nicht so ganz

beispielrechnung
15.000,- € bruttolohn

  • 2.000,- € lohnsteuer
    =13.000,- € arbeitslohn

Arbeitslohn=15.000

die 2.000,- € lohnsteuer können definitiv abgesetzt werden - das ist klar

Abgesetzt werden können von den 15.00 Werbungskosten etc. Wenn dann das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, gibts die 2.000 EUR zurück.

ein verlustvortrag kann nur gemacht werden, wenn die werbungskosten mehr als 15.000,- € betragen

richtig

alles was zwischen 2.000,- € und 15.000,- € liegt ist für das finanzamt uninteressant - ist das jetzt richtig verstanden?

nö, auch Ausgaben unter 2.000 EUR können sich steuerlich auswirken

wenn ich über die 15.000,- € kommen sollte, wieviel wird dann beim verlustvortrag anerkannt? die gesamten kosten (15.000,- € + x), oder nur das was über 15.000,- € liegt?

nur was über 15.000 liegt

Gruß
S.

die 2.000,- € lohnsteuer können definitiv abgesetzt werden - das ist klar

Abgesetzt werden können von den 15.00 Werbungskosten etc. Wenn dann das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, gibts die 2.000 EUR zurück.

Sorry, aber damit kann ich heute nichts anfange…

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