Steuererklärung 4 kleine fragen.....danke

Hallo,
Ich hätte ein paar fragen was die Steuererklärung betrifft, bin auf dem gebiet total planlos…schonmal danke.

Wenn man als Selbständiger, so um die 5000 €uro im Jahr verdient hat, plus ca. 1500 Arbeitslosengeld dann muss man ja eigentlich keine Steuer zahlen?? Richtig…
Bei Steuerklasse Eins.

Wenn man keine Steuer zahlt, lohnt es sich ja dann auch nicht irgendwelche Rechnungen, Fahrtkosten oder sonstiges einzureichen, den wer keine Steuer zahlt bekommt ja auch nichts wieder erstattet. Richtig ???

Wenn jemand sagen wir mal in Australien für 6 Monate gearbeitet hat (Wohnsitz weiterhin in Deutschland) da auch steuern gezahlt hat…muss das in Deutschland, bei der Steuererklärung mit angegeben werden ? Nein oder ??

Wäre es schwachsinnig in so einem fall einen Steuerberater zu nutzen…???
Ist ja eh nichts zu holen.

Vielen dank für jede Antwort

gruss
hannes

Bei Steuerklasse Eins.

Ein Selbstständiger hat keine Steuerklasse.

Wenn man keine Steuer zahlt, lohnt es sich ja dann auch nicht
irgendwelche Rechnungen, Fahrtkosten oder sonstiges
einzureichen, den wer keine Steuer zahlt bekommt ja auch
nichts wieder erstattet. Richtig ???

Nein falsch. Ein Selbstständiger muß seine steuerlich relevanten Unterlagen 10 Jahre aufheben, auch wenn er keine Steuern zahlt.

Wäre es schwachsinnig in so einem fall einen Steuerberater zu nutzen…???

Man muß unabhängig vom Gewinn eine Steuererklärung abgeben und dazu bedarf es einer, wenn auch simplen, Buchhaltung. Wenn man das selber kann, braucht man keinen StB, wenn man „völlig planlos“ ist, wird es ohne nicht gehen.

Ist ja eh nichts zu holen.

Das ist dem FA egal.

Bei Steuerklasse Eins.

Ein Selbstständiger hat keine Steuerklasse.

Ok

Wenn man keine Steuer zahlt, lohnt es sich ja dann auch nicht
irgendwelche Rechnungen, Fahrtkosten oder sonstiges
einzureichen, den wer keine Steuer zahlt bekommt ja auch
nichts wieder erstattet. Richtig ???

Nein falsch. Ein Selbstständiger muß seine steuerlich
relevanten Unterlagen 10 Jahre aufheben, auch wenn er keine
Steuern zahlt.

Das war nicht die frage, das man das aufheben muss ist klar, nur man muss es nicht seiner Steuererklärung beifügen, da das eh nichts bringen würde.
Oder ist es pflicht auch sämtliche ausgaben aufzuführen?

Wäre es schwachsinnig in so einem fall einen Steuerberater zu nutzen…???

Man muß unabhängig vom Gewinn eine Steuererklärung abgeben und
dazu bedarf es einer, wenn auch simplen, Buchhaltung. Wenn man
das selber kann, braucht man keinen StB, wenn man „völlig
planlos“ ist, wird es ohne nicht gehen.

Die einnahmen aufzuführen ist ja kein problem, nur wenn es um die auflistung, von fahrkosten, berwerbungskosten, verpflegungsgeld…usw. geht. Da wird es dann schwierig.
Nur wenn man sich das sparen kann. Wenn man sowieso nicht zurück bekommt.
Dann kann man wohl auch auf einen steuerberater verzichten.
Für das folgende jahr sieht das ganze wieder ganz anders aus, da wird auf jedenfall einer benötigt…

Ist ja eh nichts zu holen.

Das ist dem FA egal.

Das heisst??
Wenn die Formulare ausgefüllt sind, sollte das dem FA doch reichen???
Aufführung der ausgaben ist doch keine pflicht oder doch ???

Und wie sieht es mit dem auslandsverdienst aus ?

Wenn jemand sagen wir mal in Australien für 6 Monate
gearbeitet hat (Wohnsitz weiterhin in Deutschland) da auch
steuern gezahlt hat…muss das in Deutschland, bei der
Steuererklärung mit angegeben werden ? Nein oder ??

Doch, auf jeden Fall.

Die Einkünfte unterliegen nämlich dem Progressionsvorbehalt.

Hi,

Wenn man als Selbständiger, so um die 5000 €uro im Jahr
verdient hat, plus ca. 1500 Arbeitslosengeld dann muss man ja
eigentlich keine Steuer zahlen?? Richtig…

ja

Wenn man keine Steuer zahlt, lohnt es sich ja dann auch nicht
irgendwelche Rechnungen, Fahrtkosten oder sonstiges
einzureichen, den wer keine Steuer zahlt bekommt ja auch
nichts wieder erstattet. Richtig ???

ja, lohnt sich nicht, Aufwendungen müssen aber belegmäßig aufgehoben werden

zur Frage, ob eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist, siehe
/t/nachhilfe-geben–2/4990450

Es bei der beschriebenen Konstellation erforderlich, eine Steuererklärung abzugeben und die Ausgaben kann man etwas salopp zusammenstellen, da die Einnahmen allein schon zu keiner Steuer führen.

Das kann man durchaus alleine zusammenbekommen, schau dir mal die www.klicktipps.de von Joku an, der hat sich viel Mühe gegeben, es zu erklären.

Wenn jemand sagen wir mal in Australien für 6 Monate
gearbeitet hat (Wohnsitz weiterhin in Deutschland) da auch
steuern gezahlt hat…muss das in Deutschland, bei der
Steuererklärung mit angegeben werden ? Nein oder ??

Die Lohneinkünfte sind steuerfrei mit Progressionvorbehalt und deshalb in der Steuererklärung anzugeben auf Anlage N Kennziffer 139. Die Versteuerung in Ausstralien ist nachzuweisen.

Wäre es schwachsinnig in so einem fall einen Steuerberater zu
nutzen…???
Ist ja eh nichts zu holen.

Steuererklärungen machen richtig viel Arbeit. Wenn einem das nicht liegt, sollte man einen Steuerberater hinzuziehen.

Schöne Grüße
C.

Hallo,

nein, es ist kein Problem Ausgaben nicht aufzuführen.
Es gibt zwar tatsächlich Fälle, wo das „Verschwindenlassen“ von Ausgabenbelegen eine Steuerersparnis bringen kann, dann ist es auch nicht zulässig. Aber im geschilderen Fall ist das sicher kein Problem.

Dennoch sollte man sich vielleicht doch die Mühe machen, alle Ausgabe zusammen zu rechnen. Erstens kann dadurch ein Gesamtverlust entstehen, der per Verlustvortrag auf die nächste Steuererklärung vorgetragen werden kann und zweitens, kann das trotzdem erhebliche Auswirkungen haben, da der angeführte Progressionsvorbehalt für die ausländischen Einkünfte zu einer Steuernachzahlung führen kann. Diese wird durch genaue Aufzeichnung der Ausgaben natürlich entsprechend verringert.

Gruß
Lawrence

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Hatten wir das nicht erst gestern beantwortet???