Werbungskosten für Kapitalerträge ab 2009

Hallo,

ab 2009 sind für Kapitalerträge ja wohl keine Werbungskosten mehr absetzbar. Da dürfte es vermutlich auch wieder gerichtliche Auseinandersetzungen drum geben.

Ob die wohl reelle Chancen haben? = Lohnt sich ab 2009 noch das Sammeln der entsprechenden Belege und später ein Widerspruch bei nicht-Anerkennung?

Gruß JK

Ich denke, die Regelung kann nur verfassungswidrig sein. Man denke nur mal an Fälle, in denen Kapitalanlagen durch Aufnahme eines Darlehens refinanziert werden. Dann würde ein Ertrag versteuert, der so ja gar nicht angefallen ist.
Ich denke, da muss es Verfahren beim BVerfG geben.
Gruß
S.

ich sammel auf jedenfall weiterhin alle belege und werde diese auch vorerst einreichen…

grüße alex

Hallo,

schwierig zu sagen.

Einerseits soll durch die Abgeltungsteuer ja alles abgegolten sein.
Wenn der persönliche Steuersatz also höher ist als die Abgeltungsteuer, dann erfolgt keine Versteuerung der Erträge mehr in der Steuererklärung. Folgerichtig können dazu auch keine Werbungskosten abgezogen werden.

Interessant wird es, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist und sich Werbungskosten steuermindernd auswirkten. Aber selbst dann erfolgt im Steuerbescheid doch nur die Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Eine wirkliche Versteuerung der Kapitalerträge findet auch hier nur dann statt, wenn die Freibeträge überschritten sind, der persönliche Steuersatz aber unter 25% liegt. Das wird wohl nicht die Masse der Steuererklärungen ausmachen.

Richtig interessant wird es, wenn der niedrigere Steuersatz erreicht würde, könnte man die Werbungskosten abziehen.
Und genau der Fall wird ziemlich sicher vor den Finanzgerichten landen.

Es erscheint mir aber mehr als fraglich, ob die Gerichte zugunsten der Steuerzahler entscheiden werden, denn das könnte das komplette System der Abgeltungsteuer zum Kippen bringen.

Wird auf jeden Fall ein spannendes Steuerjahr in dieser Hinsicht.

Gruß
Lawrence

Verstoß gegen ‚‚objektives Nettoprinzip‘‘
Hi !

Das Bundesverfassungsgericht hatte ja gerade in der Urteilsbegründung zur „Pendler-Pauschale“ Bezug zum „objektiven Nettoprinzip“ wie folgt genommen

„Im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit habe sich der Gesetzgeber dafür entschieden, im Einkommensteuerrecht die objektive finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den Erwerbsaufwendungen andererseits zu bemessen (objektives Nettoprinzip).“

Allein schon wegen dieses Verstoßes wird die Regelung kassiert werden. Es ist doch auch eigentlich unverständlich, wieso der Gesetzgeber in so krasser Weise gegen die Vorgaben der Judikative immer wieder verstoßen kann. Und dass ein Bundespräsident, der ja die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze prüfen soll, bevor er sie unterzeichnet, erneut einen solchen Bock schießt.

BARUL76

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Hallo,

kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Die derzeitige Regelung ist ein systemwidriger Regelverstoß und wird vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben.

Ich vermute, der Gesetzgeber hat sich hier auf zweierlei verlassen:

  • Den kleinen Trick, dass Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale zusammengefasst wurden. Im Hinblick auf die seit Jahren vorgetriebene Kürzung des Sparerfreibetrags (vor 10 Jahren lag er immerhin noch bei 6000 DM pro Person) wird man argumentieren, dass dieser ganz abgeschafft wurde und damit automatisch Werbungskosten in Höhe von 801 € pro Person berücksichtigt werden, ein Betrag, über den die meisten sowieso nicht kommen.
  • Die Tatsache, dass die neue Regelung viel weniger Leute benachteiligt als die verfassungswidrige Pendlerpauschale. Die meisten, die überhaupt Kapitalanlagen mit hohen Werbungskosten haben, werden trotz der fehlenden Abzugsfähigkeit immer noch mit dem Steuersatz von 25% weniger Steuern zahlen als bisher.
    Bei den (relativ) wenigen, die ab 2009 wirklich benachteiligt sein werden, hofft man wahrscheinlich, dass sie den Aufwand einer Klage scheuen, zumal ja klar sein dürfte, dass diese sich bis zum BVErfG hinziehen muss, um erfolgreich zu sein. Und spätestens da streikt dann wohl auch jede Rechtsschutzversicherung.

Ausgaben trotzdem aufheben kann aber sicher nichts schaden, in die Erklärung sind sie schnell eingetragen (wenn auch auf einem Beiblatt, da die offiziellen Vordrucke wahrscheinlich keine entsprechende Kennzahl mehr enthalten werden), Günstigerprüfungen werden automatisch durchgeführt, so dass man nie über die 25% Steuer kommt, und bestenfalls bekommt man einen Vorläufigkeitsvermerk, wenn schon ein entsprechendes Verfahren am laufen ist.

Gruß
Markus

Zinsen müssen in der Regel zu den Anschaffungskosten des Wertpapiers dazugezählt werden und sind meistens kein Aufwand oder Werbungskosten. Es kommt hier eine Versteuerung über private Veräußerungsgewinne in Betracht.

Sag’ mal hast überhaupt verstanden worum es hier in diesem Fragenkomplex wirklich geht?!? Offensichtlich nicht.

Schöne Grüße von Diether Nuhr!
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