Freistellungsauftrag statt Nichtveranlagungsbesch?

Guten Tag, mal angenommen, das Ehepaar xy bezieht ALG2 als Bedarfsgemeinschaft und hat die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr der Frau nach acht Jahren gekündigt. Bei der Auszahlung in drei Wochen (zum fiktiven Rückkaufswert)würden Kapitalertragssteuern (jetzt Abgeltungssteuer) anfallen, worauf das Ehepaar durch ein Schreiben des Versicherers hingewiesen würde.

Der Versicherer würde dem Schreiben einen Freistellungsauftrag (mit Kopie) beifügen, den Dieser gern ausgefüllt zurück haben würde, damit xy keine Abgeltungssteuer zahlen bräuchte. Der Versicherer wäre aber auch, mal angenommen, mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung im Original (des Finanzamtes) zufrieden.

Nun könnte es sein, das die xy’s aber noch über keine Nichtveranlagungsbescheinigung verfügen und sie es in der verbleibenden Frist (des Versicherers/Abgabetermin) auch nicht schaffen Diese zu beantragen, soll heißen: rechtzeitig (vielleicht in zehn Tagen) zu erhalten.

Könnten sie einfach den Freistellung (obwohl mit AlG2, Leistungsempfänger) ausfüllen und an den Vers. zurück schicken? Die fiktiven xy’s wollten aber keinen Verstoß gegen Irgendwas begehen. Müssten sie, wenn es so einen Fall gäbe, die Abgeltg.-St. za…?

Wer schreibt bitte diesen Roman weiter?

LG Brain

Hallo,

wenn sonst keine Sparguthaben bestehen, was bei ALG2-Bezug wohl anzunehmen ist, einfach der Versicherung einen Freistellungsauftrag bis zur Höhe des Sparer-Freibetrags (pro Person 801 Euro)erteilen . Die Versicherung wird dann keine Steuer abziehen und fertig ist der Roman.

Gruß
Lawrence

Lawrence, vielen Dank für die Antwort.

LG Brain