Hallo und sorry schon mal. Ich habe die gleiche Frage im Unterforum „Allgemeine Rechtsfragen“ gestellt. Habe erst jetzt gesehen, dass es auch ein Unterforum für Steuern gibt.
Ich hoffe, man sieht es mir nach.
Nun zu meiner Frage:
Hallo an die Rechts- und Steuerexperten,
ich habe eine Frage zur Kaffeesteuer.
Wenn man Kaffee im Ausland über den Versandhandel erwirbt, muss man als Privatmann die Kaffeesteuer hier in Deutschland nachentrichten.
Mal angenommen, der Verkäufer sitzt zwar in den Niederlanden, versendet seinen Kaffee aber von Deutschland aus und hat zur Bezahlung auch eine deutsche Kontoverbindung. Wäre in einem solchen Fall Kaffeesteuer zu entrichten oder entfällt diese dann?
Gruß
Willi
