Hallo,
ich habe zwei Steuerfragen:
Angenommen ein Arbeitnehmer hat über seinen Arbeitgeber eine private Altersvorsorge, von der der Arbeitgeber 2/3 bezahlt, der Arbeitnehmer 1/3. Der Arbeitnehmer bekommt die 2/3 auf sein Bruttogehalt angerechnet, muss das Geld also mit versteuern und bekommt den vollen Versicherungs-Beitrag dann von seinem Nettogehalt abgezogen. Kann der Arbeitnehmer bei der Steuererklärung den vollen Betrag angeben?
Ähnliche Frage auch zur BAV: der Arbeitnehmer hat eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, der Beitrag wird von seinem Brutto-Gehalt abgezogen. Darf er den Versicherungsbeitrag in der Lohnsteuererklärung dann mit angeben?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Grüße
Sebastian