BAV und private Altersvorsorge

Hallo,
ich habe zwei Steuerfragen:

Angenommen ein Arbeitnehmer hat über seinen Arbeitgeber eine private Altersvorsorge, von der der Arbeitgeber 2/3 bezahlt, der Arbeitnehmer 1/3. Der Arbeitnehmer bekommt die 2/3 auf sein Bruttogehalt angerechnet, muss das Geld also mit versteuern und bekommt den vollen Versicherungs-Beitrag dann von seinem Nettogehalt abgezogen. Kann der Arbeitnehmer bei der Steuererklärung den vollen Betrag angeben?

Ähnliche Frage auch zur BAV: der Arbeitnehmer hat eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, der Beitrag wird von seinem Brutto-Gehalt abgezogen. Darf er den Versicherungsbeitrag in der Lohnsteuererklärung dann mit angeben?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Grüße
Sebastian

von seinem Nettogehalt abgezogen. Kann der Arbeitnehmer bei
der Steuererklärung den vollen Betrag angeben?

Im Rahmen der sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen). Ob er steuerlich überhaupt wirksam wird, wage ich zu bezweifeln.

von seinem Brutto-Gehalt abgezogen. Darf er den
Versicherungsbeitrag in der Lohnsteuererklärung dann mit angeben?

Nein, weil diese Beiträge bereits steuerbefreit sind.