Steuererklärung bei frisch verheirateten ?

hab mal eine frage.
wenn 2 partner,z.b august 2008 geheiratet haben, sie beide gleichviel verdienen, sie ab 2009 steuerklasse 4 beide sind, aber das jahr 2008 beide in klasse 1 auslaufen lassen haben… was wäre in diesem fall die beste veranlagung bei der steuerklärung ?
getrennte ?
zusammenveranlagung ?
oder die besondere, welche für das jahr 2008 noch möglich wäre ?

ach ja, gehen wir davon aus, das auch kein ehevertrag usw. existiert.
kann da nal jemand seine meinung zu äussern.danke.

Da kann keiner seine Meinung äussern, weil man das einfach so nicht sagen kann.

In der Regel wird die Zusammenveranlagung die günstigste Wahl sein.

Am besten mit einem der unzähligen Steuerrechner im Netz durchrechnen.

Da kann keiner seine Meinung äussern, weil man das einfach so
nicht sagen kann.

=> manchmal mag man auch einfach seine meinung nicht mehr äussern, denn diese frage kommt mindestens einmal pro woche. man muss sich als fragender einfach mal nur durch dieses Forum oder durch’s archiv scrollen und - tätä - kommen ganz viele antworten.

danke dennoch für deine mühen, clematis! (seriously)

viele grüße
e

1 „Gefällt mir“

Ich weiss…genauso wie „Pendlerpauschale“.
Wenn ich die letzten Wochen für jedes Mal wenn ich in den diversen Steuerforen „Pendlerpauschale“ gelesen habe 5 ct bekommen hätte, müsste ich wohl das ganze Jahr nicht mehr arbeiten-und mich dort nach der Pendlerpauschale fragen lassen müssen…

danke , nett anzuhören wie ihr euch unterhaltet, aber dann hätte auch die 1. antwort gereicht… ich für meinen teil kann nur sagen, das ich die suche genutzt habe und die fälle zwar immer mit veranlagung zu tun hatten, aber immer stark abgewichen sind von meinem erwähntem fall, weil z.b kinder im spiel waren… grundsätzlich nervt es in ALLEN foren, wenn immer unendlich viel geschrieben wird, was man hätte machen können,aber in diesem fall der eine satz mit dem steuerrechner schon gerreicht hätte.dafür danke.

vermutlich ist es egal, wenn beide das gleiche Brutto haben. Meistens sind aber noch andere Faktoren wichtig, so dass nur ein Durchrechnen hilft!

E.

Dann möchte ich noch anmerken dass Du bei dieser Frage nicht angeben musst, welche Steuerklassen die Eheleute das ganze Jahr über hatten und im Folgejahr haben. Das ist nämlich bei der Veranlagung völlig egal und hat auf die Einkommensteuer keine Auswirkung.

Der Steuervorteil „Heirat“ entsteht immer dann, wenn einer viel Einkommen hat und der andere wenig (Minijob)bis kein Einkommen. Dann können bei der Zusammenveranlagung alle Freibeträge in einen Topf kommen, was bedeutet, daß das Einkommen des Vielverdieners weniger stark besteuert wird.

Minijob ist keine Einkunftsart, also kann einer trotzdem steuerfrei Geld verdienen und der Vielverdiener nutzt trotzdem die Freibeträge von beiden aus.