Drucker oder GWG oder Sammelposten oder was ?

hallo,

ab 2008 gibt es ja den sammelposten für GWG. diese müssen jedoch selbständig nutzbar sein.

wenn man nun einen neuen drucker kaufe, der 800 € kosten solle, wie schreibt man denn nun ab ?

selbständig nutzbar isser nicht und die edv-anlage für die er gekauft wurde ist schon abgeschrieben ?

oder man stelle sich vor, es gibt 5 pc, die alle diesen drucken nutzen ?

danke und gruß inder

der sammelposten für GWG bis 1000 € soll ja im anlagenverzeichnis als einzelposten abgeschrieben werden.

der nachweis der einzelnen WG ist nicht erforderlich und m.e. auch nicht sinnvoll. (ist ja aus der buchführung ersichtlich)

das habe ich im entwurf gefunden, aber noch nirgends sonst. gibts dazu irgendwas handfestes zum nachlesen ?

gruß inder

wenn man nun einen neuen drucker kaufe, der 800 € kosten
solle, wie schreibt man denn nun ab ?

selbständig nutzbar isser nicht und die edv-anlage für die er
gekauft wurde ist schon abgeschrieben ?

Ich schlag mal eine Praxislösung vor, zum Zerreißen freigegeben: Nicht zur EDV-Anlage dazuaktivieren sondern einzeln, und auf drei Jahre abschreiben.