jetzt sind sie da! Die ersten Erstattungsbescheide des Finanzamts wegen der Pendlerpauschale.
Leider sind sie, auf Anweisung von Herrn Steinbrück, nur vorläufig.
„Sollte aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung dieser Steuerbescheid zu ändern oder aufzuheben sein, wird dies von Amts wegen vorgenommen“
Herr Steinbrück plant also eine rückwirkende Gesetzesänderung und die Rückforderung der nun auszuzahlenden Beträge.
Meine persönliche Meinung zu diesem Ansinnen verkneife ich mir lieber.
Was haltet ihr von der Idee, gegen diesen Vorläufigkeitsvermerk Einspruch einzulegen?
Ich möchte Rechtssicherheit erlangen und deshalb endgültige Steuerbescheide beantragen.
Herr Steinbrück plant also eine rückwirkende Gesetzesänderung und die Rückforderung der nun auszuzahlenden Beträge
Lt. unserer Tageszeitung (unter Berufung auf das BMF) ist das nur aufgenommen worden, weil das BVerfG sich so ausgedrückt hat, dass die Bescheide bis zur gesetzlichen Regelung vorläufig so ergehen sollten. Eine geplante Rückforderung wird vom BMF dementiert.
Was haltet ihr von der Idee, gegen diesen Vorläufigkeitsvermerk Einspruch einzulegen?
Leider sind sie, auf Anweisung von Herrn Steinbrück, nur
vorläufig.
Was hast du erwartet?
Das BVerfG kann keine Gesetze.
Es hat „nur“ entschieden, dass die bisherige gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist.
Nun ist die Legislative entsprechen gefordert.
Wäre dieser Vorläufigkeitsvermerk nicht da, würden wieder tausende von Einsprüchen der Steuerberater kommen, weil es keine gesetzliche Regelung gibt und man ja nicht wieß, wie die neue aussehen wird.
Also, was wollt Ihr von den steuerberatenden Berufen eigentlich ???
„Sollte aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung dieser
Steuerbescheid zu ändern oder aufzuheben sein, wird dies von
Amts wegen vorgenommen“
Herr Steinbrück plant also eine rückwirkende Gesetzesänderung
Muss er sogar.
und die Rückforderung der nun auszuzahlenden Beträge.
absoluter Nonsens
Meine persönliche Meinung zu diesem Ansinnen verkneife ich mir
lieber.
besser ist das…
Was haltet ihr von der Idee, gegen diesen
Vorläufigkeitsvermerk Einspruch einzulegen?
Ich möchte Rechtssicherheit erlangen und deshalb endgültige
Steuerbescheide beantragen.
Tja, wenn man nicht den Unterschied zwischen Legislative und Judikative kennt, kommt auf diese Gedanken…
Was haltet ihr von der Idee, gegen diesen
Vorläufigkeitsvermerk Einspruch einzulegen?
Ich möchte Rechtssicherheit erlangen und deshalb endgültige
Steuerbescheide beantragen.
Tja, wenn man nicht den Unterschied zwischen Legislative und
Judikative kennt, kommt auf diese Gedanken…
Nun, dann stehe ich da mit meinem Halbwissen auf einer Stufe mit dem Vizepräsidenten des Finanzgerichts Saarland.
Naczulesen hier:
Tatsächlich steht in der Urteilsbegründung des BVerfG, dass bis zu einem neuen Gesetz die alte Rechtslage einzuhalten ist.
Und mit dieser Definition gibt es nach meiner Meinung, keine Rechtsgrundlage für die Anwendung des § 165 AO.
Die Aussagen vom Bund der Steuerzahler und von Politikern, die sich für Finanzexperten halten, sind irrelevant.
Tatsächlich steht in der Urteilsbegründung des BVerfG, dass
bis zu einem neuen Gesetz die alte Rechtslage einzuhalten ist.
Und mit dieser Definition gibt es nach meiner Meinung, keine
Rechtsgrundlage für die Anwendung des § 165 AO.
Genau genommen steht im Urteil unter anderem folgendes:
Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ist § 9 Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung (§ 165 Abgabenordnung) sowie entsprechend im Lohnsteuerverfahren, hinsichtlich der Einkommensteuervorauszahlungen und in sonstigen Verfahren, in denen das zu versteuernde Einkommen zu bestimmen ist, mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatbestandliche Beschränkung auf „erhöhte“ Aufwendungen „ab dem 21. Entfernungskilometer“ entfällt.
Tatsächlich steht in der Urteilsbegründung des BVerfG, dass
bis zu einem neuen Gesetz die alte Rechtslage einzuhalten ist.
Und mit dieser Definition gibt es nach meiner Meinung, keine
Rechtsgrundlage für die Anwendung des § 165 AO.
Sondern ?
Die Pendler etwa noch länger auf Geld warten lassen, bis das Gesetz endlich irgendwann einmal verabschiedet wird ???
mir ging es hier weniger um den Vorläufigkeitsvermerk, welcher wohl zwingend notwendig ist, sondern um die Worte Steinbrücks, der die Sache jetzt wieder auf die lange Bank schieben will.
Das BVerfG hat aber geurteilt, dass der Gesetzgeber „schnell“ ein neues Gesetz schaffen soll.
Dieses „schnell“ will Herr Steinbrück aber nicht akzeptieren.
Dass die Finanzämter nicht anders können, ist klar.