Hallo liebe Steuerexperten,
ich habe ein Problem welches ich nicht allein lösen kann. Ich hoffe meine Frage kann hier beantwortet werden.Hier zum Verständnis die Vorgeschichte.
Eine Person (62 Jahre) hat bis zum 30.7.08 normal gearbeitet Danach musste sich die Person einer schweren Operation mit anschließender Reha unterziehen.Nach abschluß der Behandlungen bestand trotzdem eine 100 %ige Schwerbehinderung. Die Person hat von August bis Dezember Krankengeld erhalten. Da aufgrund des Krankheitsverlaufes nicht mehr damit zu rechnen ist das die Person je wieder arbeiten kann wurde eine sogenannte " Umdeutung " vollzogen. Was bedeutet das die Person rückwirkend zum 1.7. 2008 praktisch Zwangsverrentet wurde. Die Krankenkasse hat nun das zuviel ausgezahlte Krankengeld ( Differenz zwischen Krankengeld und Rente) wieder zurück gefordert. Was ja leider auch rechtens ist. Nun die eigentliche Frage.
Was und wie muß auf der Steuerklärung angegeben werden? Für die Zeit wo gearbeitet wurde ist alles klar. Aber was ist danach ? Muß das gezahlte Krankengeld angegeben werden obwohl es zurück gezahlt wurde , oder kann man das ausblenden und nur die eigentliche Rente eintragen? Auf welchen Formular werden die Renten eingetragen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
MfG
Mathias
Der Mustermann trägt die Rente in die Anlage R ein, wenn es sich um eine Leibrente handelt.
Krankengeld ist laut Bescheinigung der Krankenkasse einzutragen. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss daher zwingend eingetragen werden, da sich der Steuersatz erhöht. Das Krankengeld unterliegt der indirekten Steuerbelastung.
Das Beste ist immer die Bescheinigungen der Steuererklärung beizufügen, damit das Finanzamt die Zahlen schnell nachvollziehen kann. Der Beamte ist verpflichtet, die Sachlage zu prüfen und die Steuervor- und nachteile sachlich richtig ermitteln. Bewußt schädigen dürfen die Finanzämter daher niemanden.
Huhu Igelchen,
bist Du sicher, dass Du die Frage verstanden hast?
Grübelt
MM
Hallo Igelchen,
wenn man das gezahlte Krankengeld eintragen muß, würde mich interesieren wo ich eintragen muß das dieses auch zu einem nicht unerheblichen Teil wieder zurückgezahlt wurde.
Gruß
Mathias
Hallo Mathias,
wann (Kalenderjahr) wurde das Krankengeld bezahlt und wann (Kalenderjahr) wieder zurückgezahlt? Welcher Betrag steht auf der Bescheinigung von der KK über die insgesamt ausgezahlte Summe: Der ursprünglich bezahlte oder nur der tatsächlich zustehende?
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
Das Kg wurde in 2008 gezahlt und in 2008 zurückgezahlt. Rin Bescheid ist noch nicht eingetroffen.
LB
Mathias
Servus,
in diesem Fall gibts überhaupt keine Schwierigkeit: Der tatsächlich zugeflossene Betrag (bezahlter Betrag ./. zurückgezahlter Betrag) kommt in Z. 27 (Feld 120) der Anlage N.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
vielen dank für die Antwort.
LB
Mathias